Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Transplantationsregister beantwortet die zentrale Frage der Verteilungsgerechtigkeit nicht

Mit Blick auf die Debatte am 28.04.2016 im Bundestag über die Einrichtung eines Transplantationsregisters nimmt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, wie folgt Stellung:

„Das geplante Transplantationsregister begrüßen wir. Es bringt Transparenz in die Qualität der Versorgung schwerstkranker Organempfänger. Aber die zentrale Frage der Verteilungsgerechtigkeit wird nicht beantwortet. Hierzu hatte der Gesetzgeber 1997 im Transplantationsgesetz zwei Kriterien benannt. Jedoch widersprechen sich Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Denn bei der Dringlichkeit stehen Organempfänger im Fokus, die akut vom Tode bedroht sind. Bei der Erfolgsaussicht geht es in der Regel um Menschen mit schweren Symptomen, die aber nicht lebensbedrohlich sind. Das Dilemma ist, dass es nicht für jeden Menschen auf der Warteliste ein Organ gibt. Nach welchen Regeln erhalten Schwerstkranke ein Organ? Dieser ethischen Frage hat sich der Deutsche Bundestag bis heute nicht gestellt. Aber nur er allein wäre verfassungsrechtlich legitimiert. Daher muss sich das Parlament mit den Verteilungskriterien beschäftigen, wenn es ein Transplantationsregister einrichten will. Bisher gewichtet die private Organisation Bundesärztekammer die gegensätzlichen Kriterien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit. Die deutsche Ärzteschaft bevorzugte die Dringlichkeit. Damit erhielten vorrangig schwerstkranke, akut vom Tod bedrohte Menschen ein Organ. Jedoch wird mit den Daten des neuen Transplantationsregisters die Erkenntnis wachsen, dass weniger schwerstkranke Menschen mit einem neuen Organ länger leben können. Es darf aber nicht sein, dass wieder die Bundesärztekammer die Weichen allein in Richtung Erfolgsaussicht umlegt. Das würde Schwerstkranke diskriminieren, die vom Tode bedroht sind. Allein die Volksvertretung darf Regeln über die Verteilung von Lebenschancen aufstellen. Zumal es nicht allein um medizinische Kriterien geht, wer ein Organ bekommt und wer nicht.“

Eine Pressemitteilung der Deutsche Hospiz Stiftung.