Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung

Verbot der organisierten Suizidbeihilfe (neuer § 217)

Nachdem die christlich-liberale Koalition in der letzten Wahlperiode das im damaligen Koalitionsvertrag angestrebte Verbot der organisierten Suizidbeihilfe nicht umsetzen konnte, gab es nun einen neuen Anlauf der großen Koalition. Am 06.11.2015 erfolgte eine Abstimmung über vier Anträge, bei denen sich mit großer Mehrheit der Gruppenantrag um den Abgeordneten Brand durchgesetzt hat. Dieser Antrag verbietet die organisierte Suizidbeihilfe und ist ein wichtiger Schritt, dass Sterbehilfevereine und geschäftsmäßige Sterbehelfer in Deutschland keine Zukunft mehr haben werden.

Der Abstimmung sind mehrere längere Bundestagsdebatten voraus gegangen.

Nachfolgend kann das Abstimmungsergebnis im Bundestag und das namentliche Abstimmungsverhalten der Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz Abstimmungsverhalten der Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz eingesehen werden.

Parallel zur Regelung der Suizidbeihilfe wurde flankierend ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen.

Weitere Dokumente und Stellungsnahmen zur Diskussion um die Regelung der Suizidbeihilfe

Letzte Änderung: 15.11.2015