Das deutsche Wahlrecht
Jeder Wähler hat auch bei dieser Bundestagswahl wieder zwei Stimmen. Hierbei bestimmt der Wähler über die Zweitstimme die Stärke der Parteien im Bundestag und somit über die Mehrheit, welche die Regierung wählt und Gesetze beschließt. Mit der Erststimme legt er fest, welcher Kandidat seinen Wahlkreis in Berlin vertritt. Das eigentliche Kräfteverhältnis im Bundestag wird durch die Erststimme aber nicht beeinflusst.
- Der Deutsche Bundestag hat regulär 598 Abgeordnete.
- 299 Abgeordnete werden über die Erststimme direkt in den Wahlkreisen gewählt. Dafür stellen sich in jedem Wahlkreis so genannte Direktkandidaten zur Wahl. Diese können einer Partei angehören oder als Parteilose kandidieren. Gewählt ist der Kandidat, welcher mehr Stimmen als jeder andere Bewerber (relative Mehrheit) erhält. Dieser Kandidat vertritt dann den Wahlkreis als Abgeordneter im Bundestag (Direktmandat).
- 299 weitere Sitze werden über die Landeslisten der Parteien besetzt. Wie viele Vertreter von der Landesliste einer Partei in den Bundestag kommen, wird über das Verhältnis der Zweitstimmen und die bereits gewonnenen Direktmandate festgelegt.
- Übersteigen die Direktmandate die Anzahl der Sitze, welche einer Partei in einem Bundesland gemäß des Zweitstimmenergebnisses zustehen (so genannte Überhangmandate), kommt es zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien, um eine Verzerrung des Ergebnisses zu kompensieren.
- Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Anzahl der Mitglieder des Bundestages deutlich erhöhen.
Verteilung der Sitze gemäß Wahlergebnis
- Zunächst werden die 598 regulären Abgeordnetensitze des Bundestags auf die sechzehn Bundesländer verteilt. Jedes Land erhält eine feste Anzahl an Sitzen entsprechend seiner Bevölkerungsgröße. Dies werden z.B. für Rheinland-Pfalz 30 Abgeordnete sein.
- Nur Parteien, die im gesamten Wahlgebiet mindestens 5% der gültigen Stimmen erhalten haben, qualifizieren sich für einen Einzug in den Bundestag. Von dieser Regel wird nur dann abgewichen, wenn die Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen hat, dann darf ihr Gesamtergebnis auch unterhalb von 5% liegen.
- Bewerber, welche ein Direktmandat gewonnen haben, ziehen unabhängig vom Gesamtergebnis ihrer Partei in den Bundestag ein.
- Nach der Wahl wird in jedem Bundesland nach der Divisormethode mit Standardrundung berechnet, wie viele Mandate jede Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil in diesem Land erhält. Hierbei werden nur Parteien berücksichtigt, die sich, wie im zweiten Punkt beschrieben, qualifiziert haben.
- Von der Anzahl der Sitze, die eine Partei in dem Bundesland erhält, wird die Anzahl der Direktmandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden mit Listenkandidaten besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, erhält sie Überhangmandate. Diese sind zusätzliche zu den Sitzen, die dem Bundesland eigentlich zustehen.
- Da die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis verfälschen, erfolgt in einem weiteren Schritt eine Ergänzung des Bundestages um Ausgleichsmandate. Dabei werden die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen, damit das Größenverhältnis der Parteien entsprechend des Zweitstimmenergebnisses gewahrt bleibt. Für diesen Ausgleich wird auf Bundesebene die Zahl der zu verteilenden Gesamtsitze bis zu dem Punkt erhöht, ab dem alle Parteien über so viele Sitze verfügen, wie ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Am Ende werden die so auf Bundesebene ermittelten zusätzlichen Mandate auf die Landeslisten der Parteien verteilt. Diese Regelung gilt seit der Bundestagswahl 2013.
Wahlentscheidung für den Lebensschutz
Über die Zweitstimme besteht die Möglichkeit, Parteien zu stärken, welche sich für den Lebensschutz besonders einsetzen. Im besten Fall kann man sogar die Regierungsmehrheit beeinflussen.
Mit Hilfe der Erststimme kann man gezielt eine Bewerberin oder einen Bewerber wählen, welcher sich für das Lebensrecht engagiert. Dies ist bei Lebensrechtsthemen besonders wichtig, da diese meist ohne Fraktionszwang abgestimmt werden und es somit auf die positive Einstellung eines jeden Abgeordneten zum Lebensschutz ankommt. Für Wähler in Rheinland-Pfalz können die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz eine Wahlhilfe darstellen. Bei den anderen Bundesländern hilft nur eine entsprechende Nachfrage bei den einzelnen Direktkandidaten, hierzu kann der Fragebogen von "Lebensschutz in Rheinland-Pfalz verwendet werden.