Spätabtreibung bleibt tödliches Unrecht trotz Beratung und drei Tagen Bedenkzeit
Anläßlich der gestrigen Parlamentsentscheidung zu Spätabtreibungen erklärte die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr:
"Nicht einmal für eine genaue Statistik bei medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen sorgt der Bundestag. Obwohl im Tierschutz genaue Bestandsdaten z.B. bei gefährdeten Fledermausarten selbstverständlich sind, scheint es dem Parlament beim Schutz menschlichen Lebens unbegreiflicher Weise auszureichen, wenn Patientin und Arzt übereinstimmen, eine Diagnose als Abtreibungsgrund anzusehen. Also wird es keine Statistik darüber geben, bei welchen Krankheitsbildern abgetrieben wird und wie oft Fehldiagnosen getroffen wurden. Damit stellt der Staat das legitime Lebensrecht von Behinderten bis zur Geburt weiterhin unkontrolliert zur Disposition.
Auch nach der Entscheidung des Bundestages zur Spätabtreibung bleibt es dabei: Ungeborene Kinder, bei denen bis kurz vor der Geburt eine mögliche Behinderung diagnostiziert wird, können weiter straffrei in Deutschland abgetrieben werden. Die Menschen in der vorchristlichen Antike setzten neugeborene Behinderte nach der Geburt aus, heute setzen Ärzte die stille Kaliumchloridspritze direkt in die Nabelschnur.
Pränataldiagnostik als Regel führt bei jedem auffälligen Befund seitens der Ärzte zur Frage an die Schwangere, ob sie dieses Risiko wirklich tragen oder nicht vielleicht eine Abtreibung als "sicherere Lösung" in Erwägung ziehen will. Schon heute werden Frauen, die kein gesundes Kind zu Welt bringen, mit der ungeheuerlichen Frage konfrontiert: Muß denn so etwas heute noch sein?
Der Gesetzgeber hat ein fatales Signal gesetzt, denn Spätabtreibungen bleiben tödliches Unrecht und führen zu wachsender Diskriminierung von Behinderten."
Christdemokraten für das Leben e.V.
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