Selbstbestimmung am Lebensende - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
v.l.: M. Raffauf, M. Pietsch, S. Grieser-Schmitz, J. Quednow, Dr. A. Rieke
Am 23.04.2009 fand vor fast 50 Zuhörern in Koblenz-Kesselheim gemeinsam mit der CDU in Koblenz-Kesselheim eine Podiumsdiskussion zu den Themen Patientenverfügung und medizinische Vorsorgevollmacht statt. Beide Dokumente sollen helfen, dass die eigenen Wünsche für ein würdiges Sterben von anderen umgesetzt werden, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Bei der Patientenverfügung legt man seine Vorstellungen im voraus fest, bei der Vorsorgevollmacht hingegen beauftragt man eine vertraute Person, stellvertretend alle notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Nach einer kurzen Einführung durch Martin Raffauf, Vorsitzender der CDU-Kesselheim, übernahm Stefan Grieser-Schmitz, Vorsitzender der CDL-Koblenz, die Moderation des Abends.
Zu Beginn legte Johannes Quednow, Jurist und Geschäftsführer der Bezirksärztekammer in Koblenz, den Unterschied zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht dar. Dabei löste besonders die Tatsache, dass die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich auch gegenüber den engsten Angehörigen gilt, Erstaunen bei den Zuhörern aus. Danach ist es dem Arzt nicht gestattet, ohne Einwilligung des Patienten mit Ehepartner oder Kindern über die Krankheit zu sprechen oder medizinische Maßnahmen abzustimmen. Es empfiehlt sich deshalb die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Abschließend erläuterte Herr Quednow die drei aktuellen Gesetzesentwürfe zur Regelung der Patientenverfügung, die zur Zeit im Bundestag diskutiert werden.
Im Anschluss verdeutlichte Herr Dr. Ansgar Rieke, Oberarzt am Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz und stellvertretender Vorsitzender des dortigen Ethikkomitees, an drei konkreten Beispielen den schmalen Grat zwischen einer medizinisch notwendigen Behandlung und einer überflüssigen Sterbeverlängerung. Sein Vortrag zeigte auch, wie wenig vorhersehbar der Verlauf von schweren Erkrankungen und letztlich des Sterbeprozesses ist, was die Abfassung einer anwendbaren Patientenverfügung erheblich erschwert. Dr. Rieke schloss seinen Vortrag mit der Aussage, dass dank der modernen Palliativmedizin, entgegen der langläufigen Meinung, die überwiegende Mehrheit der Menschen schmerzfrei sterben können.
Zum Abschluss verwies Martin Pietsch, evangelischer Pfarrer am Kemperhof und Vorsitzender des dortigen Ethikkomitees, auf die Tatsache, dass Krankheit, Leiden und letztlich der Tod ein unabänderlicher Bestandteil des menschlichen Lebens sind. Er versteht die moderne Medizin als gute Gabe Gottes, Krankheiten zu heilen, Leiden zu mildern und das Sterben menschenwürdig zu gestalten, sieht dabei auch die Kehrseite, dass mit den medizinischen Optionen Sterbeprozesse lange aufgehalten werden können. Er hält es für sinnvoll und hilfreich, sich beim Erstellen einer Patientenverfügung ärztlich beraten zu lassen, um die Konsequenzen einzelner Entscheidungen realistischer einschätzen zu können.
Einig waren sich alle Referenten, dass eine Patientenverfügung letztlich keine Ideallösung darstellt und es daher um so wichtiger ist, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen und die Angehörigen und Freunde in die eigenen Vorstellungen, wie man sich sein Lebensende wünscht, mit einzubinden.
Bericht: Stefan Grieser-Schmitz