Der universelle Lebensschutzgedanke verbietet auch die Todesstrafe
Die Todesstrafe ist mit gutem Grund in Deutschland abgeschafft worden, entgegengesetzte Ausführungen in den Verfassungen einiger Bundesländer werden durch das Bundesrecht außer Kraft gesetzt und sind somit bedeutungslos. Die Wiedereinführung der Todesstrafe steht in Deutschland nicht auf der politischen Agenda, auch wenn nach grauenhaften Verbrechen mit Kindern als Opfern die Diskussion in der Bevölkerung, solche Taten mit dem Tode zu bestrafen, immer wieder kurzfristig aufflammt. Leider gibt es mit den USA aber auch andere zivilisierte und demokratische Staaten, die von der Todesstrafe noch nicht abgerückt sind.
Die Todesstrafe ist barbarisch und daher sollte ihre Abschaffung in einem zivilisierten Staat selbstverständlich sein. Das Lebensrecht eines Menschen gilt universell, die Gesellschaft hat nicht das Recht, einem ihrer Mitglieder das Leben aus Gründen der Abschreckung, der Rache oder der Strafe zu nehmen. Deutschland sollte daher auch international weiter auf die Abschaffung der Todesstrafe in Staaten drängen, die diese heute noch praktizieren.
Letzte Änderung: 20.12.2010