Am 27.09.2013 wurde wieder ein neuer Bundestag gewählt. Da im Parlament über Lebensschutzthemen meist ohne Fraktionszwang abgestimmt wird, kommt es besonders darauf an, dass im neuen Bundestag viele Abgeordnete sitzen, welche den Schutz des menschlichen Lebens unterstützen. Um mehr über die Einstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu diesem Thema zu erfahren, hat "Lebensschutz in Rheinland-Pfalz" einen Fragebogen zu den wichtigsten Lebensschutzthemen erstellt und diesen vor der Wahl an die Direktkandidaten in Rheinland-Pfalz versandt. Hier können Sie die Wahlprüfsteine auch als PDF-Version herunterladen.
Frage #1: Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
- Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.
- Die Menschwerdung beginnt erst mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), erst ab diesem Zeitpunkt verdient der Mensch den uneingeschränkten Schutz.
- Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.
- Ein Mensch hat erst seine volle Menschenwürde erreicht, wenn er außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Erst dann genießt er den uneingeschränkten Schutz.
- Die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn Eigenschaften wie Selbstbewusstsein Rationalität oder Leidensfähigkeit vorhanden sind.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #2: Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
- Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist eine verkappte Fristenlösung geworden und bedarf eine Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht zu werden.
- Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
- Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist immer noch zu restriktiv, da eine Pflichtberatung gefordert wird. Es ist eine reine Fristenlösung anzustreben.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #3: Forschung mit embryonalen Stammzellen
- Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.
- Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
- Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #4: Reproduktives Klonen
- Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
- Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegenzukommen.
- Der wissenschaftliche Fortschritt sollte durch restriktive Regelungen, wie dem Verbot des reproduktiven Klonens, nicht unnötig behindert werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #5: Präimplantationsdiagnostik (PID)
- PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.
- PID kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter strengen Einschränkungen zugelassen werden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist abzulehnen.
- Die Möglichkeiten der PID sollten in vollem Umfange genutzt werden, um so einem Wunschkind so nahe wie möglich zu kommen.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #6: Aktive Sterbehilfe / Euthanasie
- Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.
- Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.
- Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #7: Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
- Die Regelung der PV sollte einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Fürsorgepflicht des Staates darstellen.
- Die Regelung der PV sollte vor allem die Position des Arztes stärken, da er am besten über das Wohl der Patienten entscheiden kann.
- Eine weitere Regelung der PV ist überflüssig, da die heutige Praxis bereits ausreichend ist.
- Die Regelung der PV soll uneingeschränkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stärken. Die Einführung bürokratischer Hürden, wie z.B. einer Beratungspflicht, ist abzulehnen.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #8: Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
- Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.
- Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig.
- Ein Gottesbezug – auch im deutschen Grundgesetz – ist nicht mehr zeitgemäß. Er sollte gestrichen werden.
- Eigene Anmerkungen: