Frau Bätzing-Lichtenthäler kandidiert für die SPD im Wahlkreis 198 (Neuwied). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Das menschliche Leben beginnt für mich, wenn da etwas ist, mit dem ich mich emotional verbunden fühlen kann. Eine solche Verbindung gibt es gegenüber einer Ei-Zelle und einem Spermium nicht. Wenn die befruchtete Eizelle wächst, wächst auch der emotionale Bezug. Irgendwann, sicherlich noch weit vor der Geburt, ist da ein Mensch, dem ich den Schutz einräume. Ich glaube aber nicht, dass man einen absoluten Zeitpunkt nennen kann, zu dem aus befruchteter Eizelle der Mensch geworden ist.
„Pille danach“
Eine Abtreibung kommt für mich persönlich nicht in Frage. Ich habe allerdings immer betont, dass ich in dieser Frage nicht für andere entscheiden kann und dass es ein Zeitfenster gibt, innerhalb dessen ich anderen eine eigene Entscheidung zu gestehen muss. Insofern halte ich es auch für richtig, dass die Pille danach verschrieben werden kann. Ich halte es allerdings auch für richtig, dass dies nur nach ärztlicher Beratung auf Rezept geschieht.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht nur ein Kompromiss, sondern ich finde sie unter Abwägung aller Argumente auch richtig. Ich würde mir in der Praxis allerdings eine Beratung wünschen, die in keine Richtung voreingenommen ist, sondern über die Bedeutung und die Risiken (auch die emotionalen) eines Abbruchs informiert und aufzeigt, welche Alternativen es für ein Leben mit dem Kind gibt.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist für mich ein ganz schwieriger Fall. Auf der einen Seite kann ich mir vorstellen, dass durch die Forschung tatsächlich in der Zukunft Menschen gerettet werden können, auf der anderen Seite habe ich Gewissensprobleme damit, dass etwas, was auf dem Weg zum Menschen war, dafür verwendet wird. Allerdings befürworte ich Organspenden, also die Verwendung von unstreitig menschlichen Organen nach deren Tod. Dies bringt mich hier in einen Konflikt, den ich für mich noch nicht vollständig aufgelöst habe. Ich tendiere gegen eine neue Verschiebung.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen lehne ich ab.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Ich war gegen eine Freigabe der PID und diese meine Auffassung habe ich nicht geändert.
Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)
Wie auch der bei der PID stellt sich mir die Frage, wofür ein solcher Test notwendig sein soll. Warum hilft es mir, wenn ich weiß, dass das Kind Trisomie 21 haben wird. Sofern diese Kenntnis dazu dienen soll, über eine Abtreibung zu entscheiden, wehre ich mich dagegen, denn ich wehre mich dagegen, dass man aufgrund einer Krankheit des Kindes über dessen Chance auf ein Leben entscheidet.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Für mich ist das Leben eines Menschen etwas sehr Wertvolles. Ich will also Schutzvorschriften einbauen, bevor ich es akzeptiere, dass jemand entschieden hat, es wegzuwerfen. Hilfsangebot, Beratung, Unterstützung müssen zur Verfügung stehen, um jemandem, der über Selbstmord nachdenkt, die Chance zu geben zu erkennen, dass sein Leben wertvoll ist. Wenn aber jemand dennoch eine informierte Entscheidung trifft, so gestehe ich ihm das Recht zu, auch wenn ich die Entscheidung falsch finde und versuchen werde, ihn von etwas anderem zu überzeugen. Eine solche Entscheidung muss die Person auch schriftlich niederlegen können. Zwar hat eine Vorsorgevollmacht den Vorteil, dass neue Ereignisse Berücksichtigung finden können, dafür stammt die Entscheidung über lebenserhaltene Maßnahmen dann eben nicht von der Person selbst. Alles in Allem halte ich die PV für keinen guten, aber den bestmöglichen Weg. Klar für Patienten, aber auch für Dritte, muss aber auch sein, dass sie eben nicht automatisch zu einem Aussetzen von lebenserhaltenen Maßnahmen führt. Ich erwarte von einem Arzt und seiner inneren Einstellung, dass sein Streben auf den Erhalt des Lebens des Patienten ausgerichtet ist. Dies muss der Maßstab für den Umgang mit einer Patientenverfügung sein.
Beihilfe zum Suizid
Kommerzielle und organisierte Suizidbeihilfe lehne ich ab. Die Entscheidung, sich selber zu töten, ist etwas höchst privates und sollte nur mit Menschen, die ein Interesse am Leben der Person, nicht an deren Ableben haben, erörtert werden. Unter diesen persönlichen Umständen halte ich eine Beihilfe zum Suizid ausnahmsweise für akzeptabel. Wenn es tatsächlich Fälle gibt, in denen niemand zur Verfügung steht, der der Person helfen kann, dann mag es Ausnahmefälle geben, in denen jemand Drittes die persönliche Hilfe übernehmen kann. Kommerzielle Suizidbeihilfe sollte strafbar sein, bei organisierter Suizidbeihilfe sollte eine Prüfung im Einzelfall möglich sein.
Aktive Sterbehilfe
Grundsätzlich ist die Überlegung erst einmal ähnlich, wie bei der Beihilfe zum Suizid. Es kommt allerdings hinzu, dass die Tötungshandlung nicht vom Patienten stammt. Dies bedeutet für mich einen Unterschied und ich kann dies nur dann für möglicherweise straffrei halten, wenn es um nahe Angehörige des Betroffenen geht und dieser selber die Tötungshandlung nicht mehr vornehmen kann. Das bestehende Strafrecht ermöglicht in entsprechenden emotionalen Notsituationen aber bereits jetzt ausreichende Reaktionsmöglichkeiten.
Organentnahme von toten Spendern
Als Mitinitiatorin des geltenden Rechtes halte ich die geltende Erklärungslösung für die richtige.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Der christliche Gottesbezug ist Grundlage unserer Gesellschaft. Wir alle müssen etwas dafür tun, dass es so bleibt, damit er auch im Grundgesetz erhalten bleibt. Ob er in eine europäische Verfassung gehört, muss letztlich Europa entscheiden, das können wir nicht aus Deutschland bestimmen. Ich würde es mir aber wünschen.