Herr Eschrich kandidiert für die Linke im Wahlkreis 211 (Pirmasens). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab. Es geht bei dieser Frage weniger um die Schutzansprüche, als vielmehr darum, ab welchem Zeitpunkt der biologischen Entwicklung des Embryos Bewusstsein, Intellekt und Leidensfähigkeit eintreten. Sind sie eingetreten, entsteht der Schutzanspruch vollumfänglich, nicht umgekehrt. Welche „Stärke“ von Schutzansprüchen eintreten könnten, halte ich für eine abwegige Frage.
„Pille danach“
Die Anwendung der „Pille danach“ sollte auf wenige extreme Fälle, z.B. Vergewaltigungsopfer, beschränkt bleiben. Die momentane Gesetzeslage ist ausreichend.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist immer noch zu restriktiv, da eine Pflichtberatung gefordert wird. Es ist eine reine Fristenlösung anzustreben. Es ist eine Fristenlösung mit auf freiwilliger Basis beruhenden Beratungsangeboten anzustreben. Ziel ist die Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dafür setzt einerseits die biologische Entwicklung des Embryos zeitliche Fristen, nach denen ein Schwangerschaftsabbruch zu Recht gesetzlich verboten ist. Die Frage der physischen und psychischen Auswirkungen auf die Mutter sind davon unabhängig zu betrachten. Insbesondere gibt es für die Lösung dieser Problematik kein System, das auf Zwang, Fristen oder Verallgemeinerungen beruhen könnte.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft. Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist auf dem gegenwärtigen Stand der technischen Möglichkeiten vergleichbar mit einem Stochern im Nebel nach dem Zufallsprinzip. Die Wissenschaft ist noch weit davon entfernt, durch Stammzellenforschung nachprüfbare und wiederholbare Ergebnisse erzielen zu können. Deshalb ist die embryonale Stammzellenforschung auf dem gegenwärtigen Stand der Möglichkeiten abzulehnen. Sollte sich die wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten entscheidend fortentwickeln, sollte Stammzellenforschung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben. Reproduktives Klonen bringt keinerlei Nutzen, selbst wenn es technisch beherrschbar wäre, wovon wir Lichtjahre entfernt sind und sollte daher für immer im Bereich der Science-Fiction-Romane angesiedelt bleiben.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Keine der vorgegebenen Antworten zutreffend, aber eigene Anmerkungen: Die PID wäre hilfreich, um das Leid absehbar schwerstbehinderter, schwersterkrankter und ohne Einsatz von Intensivmedizin nicht überlebensfähiger Embryos vor einer auch für die Mutter höchst riskanten Geburt auf gesicherter Faktenbasis willentlich zu beenden. Dies würde eine ethisch vertretbare PID auf absolute Ausnahmefälle einschränken. Eine Regelung nach diesen Grundsätzen wurde weder getroffen, noch ist sie in Sicht. Es ist daher zu befürchten, dass als „Nebenprodukt“ der bestehenden Regelungen eine bewusste oder unbewusste Selektion betrieben wird, die in keiner Weise ethisch zu vertreten ist. Freilich wird dies sowohl in der Medizin, als auch von den politische Verantwortlichen bestritten.
Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Beihilfe zum Suizid
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Aktive Sterbehilfe
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Organentnahme von toten Spendern
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.