Frau Lezius kandidiert für die CDU im Wahlkreis 202 (Kreuznach). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Menschwerdung beginnt erst mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), erst ab diesem Zeitpunkt verdient der Mensch den uneingeschränkten Schutz.
„Pille danach“
Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Die Freigabe der PID ist nicht mehr zu ändern aber ihre Ausführungsbestimmungen müssen deutlich restriktiver gehandhabt werden, als dies momentan der Fall ist.
Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)
Der Praena-Test kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter Einschränkungen zugelassen bleiben.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Die jetzige Regelung der PV ist wohl zulässig, sie hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder sogar Alternative zur PV stärker in den Vordergrund gebracht werden.
Beihilfe zum Suizid
Nur die kommerzielle Suizidbeihilfe sollte unter Strafe gestellt werden.
Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.
Organentnahme von toten Spendern
Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.