Herr Dr. Schell kandidiert für die FDP im Wahlkreis 208 (Ludwigshafen). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zur Abtreibung begründet die Menschenwürde des Embryos "mit den von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten". Dennoch hat sich das Bundesverfassungsgericht bislang nur auf die Menschenwürde des Embryos ab Nidaton (Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter) festgelegt: Jedenfalls ab diesem Zeitpunkt sei in seiner "genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits feststehendes, nicht mehr teilbares Leben" entstanden, das sich "nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt".
„Pille danach“
Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Das jetzige Schutzkonzept zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt und nimmt die Verantwortung der Frauen ernst, selbst entscheiden zu können. Wir Liberale sehen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für Verschärfungen. Unabhängig davon zeigen auch die mittels der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche erfassten Daten nach zunächst gleich bleibender Gesamtzahl der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche seit 2005 einen kontinuierlichen Rückgang. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 106.815 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Dies ist der niedrigste Stand seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahre 1996. Die Koalitionsfraktionen haben am 6. Juni 2013 das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt im Bundestag verabschiedet. Damit wird Frauen in Notlagen ein zusätzliches Angebot gemacht, wie sie unter Wahrung ihrer Anonymität ihr Kind sicher im Krankenhaus zur Welt bringen können.
Der Schutz des ungeborenen Lebens ist für Liberale ein wichtiges Ziel. In dieser Wahlperiode haben wir mit dem Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt nach 15 Jahren ein zusätzliches Angebot für Frauen in schweren Notlagen auf den Weg gebracht. Frauen können unter Wahrung der Anonymität ihr Kind sicher zur Welt bringen; das Kind kann nach Vollendung des 15. Lebensjahres die zuvor hinterlegten Daten der Mutter erfahren. Falls die Gründe, die die Mutter zur Wahl der vertraulichen Geburt veranlasst haben, auch nach 15 Jahren noch bestehen, kann sie der Datenfreigabe widersprechen. Mit der vertraulichen Geburt wollen wir Frauen in schweren Notlagen erreichen, die ihr Kind ansonsten abtreiben oder sogar aussetzen würden. Damit trägt die neue Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens bei. Die Stiftung Mutter und Kind wird von der Bundesregierung langfristig und vertraglich zugesichert mit jährlich 92 Mio. Euro gefördert und leistet eine wichtige Arbeit.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Ein vollständiges Förderverbot für die Embryonenforschung im Rahmen des nächsten EU-Forschungsrahmenprogramms "Horizon 2020" ist vor dem Hintergrund des in Deutschland gefundenen Kompromisses nicht erklärbar. Mit der Novellierung des Stammzellgesetzes im Jahr 2008 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen, dass in Deutschland Forschungen an und mit humanen embryonalen Stammzellen unter strengsten Auflagen erlaubt sind. Zugleich wurden deutsche Forscher, die im Ausland mit humanen embryonalen Stammzellen arbeiten, straffrei gestellt. Verboten ist aber die Tötung von menschlichen Embryonen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen. In Deutschland wird also nur mit importierten Stammzellen geforscht, die vor dem 1. Mai 2007 erzeugt worden sind. Ein Förderverbot besteht nicht. Auch wenn sich der Rechtsausschuss des Europaparlaments für ein vollständiges Förderverbot ausgesprochen hat, so bedeutet das noch lange nicht, dass das EU-Parlament diesem Vorschlag folgt. Die Förderung läuft mit dem Ende des 8. EU-Forschungsrahmenprogramms 2013 aus. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die embryonale Stammzellforschung durch das neue Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" gefördert wird, liegt einzig und allein beim Europäischen Parlament.
Reproduktives Klonen
Die FDP spricht sich gegen das produktive Klonen, also die Herstellung von genetisch identischen Embryonen zum Zwecke der menschlichen Fortpflanzung, aus und lehnt es als unmoralisch ab. Es widerspricht unserer Auffassung von der Einmaligkeit und der Würde des Menschen. Das Klonen mit dem Ziel der Schaffung eines kompletten, mit einem andren genetischen identischen Menschen muss aus ethischen wie biologischen Gründen international verboten werden. Die FDP sieht dagegen beim so genannten therapeutischen Klonen einen geeigneten Forschungsansatz, um die Heilungschancen für bisher unheilbare Kranke wesentlich zu verbessern. Das erfordert u. a. eine Änderung des Embryonenschutzgesetztes, dass jede Verwendung von menschlichen Embryonen zu einem nicht ihrer Erhaltung dienenden Zweck verbietet und somit auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen in Deutschland untersagt. Stammzellen dürfen nur solchen menschlichen Embryonen entnommen werden, die ursprünglich mittels künstlicher Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt wurden und bei denen die Einwilligung beider Spender der Keimzellen vorliegt. Eine Erzeugung eines Embryos allein zum Zwecke der Entnahme von Stammzellen soll verboten bleiben.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Medizinische Vorhaben mit dem Ziel, den perfekten Menschen „herzustellen“, erteilt die FDP eine klare Absage. Jeder Mensch ist einmalig und unverwechselbar. Er ist mit seinen Stärken und Schwächen als Ganzes zu würdigen und muss in allen Lebensbereichen selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sein. Zur Aufdeckung schwerer Erbkrankheiten spricht sich die FDP dennoch dafür aus, dass unter strengen Voraussetzungen eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden kann, die der Frau eine eventuelle spätere Abtreibung einschließlich der damit verbundenen schweren körperlichen und psychischen Belastungen erspart.
Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)
Verweis auf die Stellungnahme zur PID.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Zur Freiheit des Einzelnen gehört das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Selbstbestimmung geht vor Fürsorgeüberlegungen Dritter. Es ist das Recht jedes Einzelnen, eigenverantwortlich über medizinische Behandlungen zu entscheiden und im Voraus entsprechende Verfügungen zu treffen. Medizinische Behandlungen gegen den erklärten Willen des Betroffenen lehnen Liberale strikt ab. Wir wollen für alle Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt ermöglichen. Die Neuregelung der Patientenverfügung hat sich bewährt. Die Rahmenbedingungen zur Versorgung mit Palliativmedizin und Hospizangeboten wollen wir weiter verbessern.
Beihilfe zum Suizid
Nach dem Verständnis des deutschen Strafrechts ist die eigenverantwortliche Selbsttötung ebenso wie die Teilnahme daran straflos, weil sich die Selbsttötung nicht gegen einen anderen Menschen richtet. Dieses Konzept hat sich grundsätzlich bewährt. Es bedarf jedoch einer Korrektur, wo eine kommerzialisierte Sterbehilfe Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen. Wir sind deshalb dafür, die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Unter „gewerbsmäßige“ Sterbehilfe fassen wir diejenigen Fälle, in denen Personen oder Organisationen suizidgefährdeten Menschen in Form einer entgeltlichen Dienstleistung schnelle und effiziente Möglichkeiten für einen Suizid anbieten. Die Kommerzialisierung stellt eine qualitative Änderung der Sterbehilfe dar, denn sie verleitet Menschen, die sich in einer scheinbar ausweglosen Verzweiflungssituation befinden, leichter eine Entscheidung zur Selbsttötung zu treffen. Dieses Verhalten wollen wir sanktionieren und verhindern.
Aktive Sterbehilfe
Verweis auf die Stellungnahme zur Suizidbeihilfe.
Organentnahme von toten Spendern
Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Europa ist eine Gemeinschaft, deren Werte auf verschiedenen Religionen wie z.B. dem Christentum, dem Judentum und dem Islam aufbauen. Daher sollte nicht eine einzelne Religion im Vordergrund stehen, sondern die Werte, die alle Weltanschauungen gemein haben.