Herr Dr. Wissing kandidiert für die FDP im Wahlkreis 212 (Südpfalz). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Eine verbindliche Antwort auf die Frage, wann menschliches Leben beginnt, ist eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung. Die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zur Abtreibung hat sich bislang nur auf die Menschenwürde des Embryos ab Nidation (Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter) festgelegt. Es begründet damit die Menschenwürde des Embryos „mit den von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten“. Dies zeigt, dass es sich bei der Frage vielmehr um eine ethische Bewertung handelt, die nur sehr schwer allgemein beantwortet werden kann.
„Pille danach“
Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Der Schutz des ungeborenen Lebens ist für Liberale ein wichtiges Ziel. In dieser Wahlperiode haben wir mit dem Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt nach 15 Jahren ein zusätzliches Angebot für Frauen in schweren Notlagen auf den Weg gebracht. Frauen können unter Wahrung der Anonymität ihr Kind sicher zur Welt bringen; das Kind kann nach Vollendung des 15. Lebensjahres die zuvor hinterlegten Daten der Mutter erfahren. Mit der vertraulichen Geburt wollen wir Frauen in schweren Notlagen erreichen, die ihr Kind ansonsten abtreiben oder sogar aussetzen würden. Damit trägt die neue Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens bei. Ein zweiter, wichtiger Pfeiler in unserer Politik ist die langfristige und vertraglich zugesicherte jährliche Förderung der Stiftung Mutter und Kind, die in diesem Bereich wichtige Arbeit leistet.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter anderen Ländern zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden. Mit der Novellierung des Stammzellgesetzes im Jahr 2008 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen, dass in Deutschland Forschungen an und mit humanen embryonalen Stammzellen unter strengsten Auflagen erlaubt sind. Strikt verboten ist jedoch die Tötung von menschlichen Embryonen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen. In Deutschland wird also nur mit importierten Stammzellen geforscht, die vor dem 1. Mai 2007 erzeugt worden sind. Ein Förderverbot besteht momentan nicht. Jedoch ist auf EU-Ebene durch das Auslaufen des 8. EU-Forschungsprogramms 2013 noch dieses Jahr eine Entscheidung zu erwarten. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die embryonale Stammzellforschung durch das neue Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" gefördert wird, liegt einzig und allein beim Europäischen Parlament.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben. Die FDP spricht sich gegen das produktive Klonen, also die Herstellung von genetisch identischen Embryonen zum Zwecke der menschlichen Fortpflanzung, aus und lehnt es als unmoralisch ab. Es widerspricht unserer Auffassung von der Einmaligkeit und der Würde des Menschen. Das Klonen mit dem Ziel der Schaffung eines kompletten, mit einem andren genetischen identischen Menschen muss aus ethischen wie biologischen Gründen international verboten werden. Die FDP sieht dagegen beim so genannten therapeutischen Klonen einen geeigneten Forschungsansatz, um die Heilungschancen für bisher unheilbare Kranke wesentlich zu verbessern. Das erfordert u. a. eine Änderung des Embryonenschutzgesetztes, dass jede Verwendung von menschlichen Embryonen zu einem nicht ihrer Erhaltung dienenden Zweck verbietet und somit auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen in Deutschland untersagt. Stammzellen dürfen nur solchen menschlichen Embryonen entnommen werden, die ursprünglich mittels künstlicher Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt wurden und bei denen die Einwilligung beider Spender der Keimzellen vorliegt. Eine Erzeugung eines Embryos allein zum Zwecke der Entnahme von Stammzellen soll verboten bleiben.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Medizinische Vorhaben mit dem Ziel, den perfekten Menschen „herzustellen“, erteilt die FDP eine klare Absage. Jeder Mensch ist einmalig und unverwechselbar. Er ist mit seinen Stärken und Schwächen als Ganzes zu würdigen und muss in allen Lebensbereichen selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sein. Zur Aufdeckung schwerer Erbkrankheiten spricht sich die FDP dennoch dafür aus, dass unter strengen Voraussetzungen eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden kann, die der Frau eine eventuelle spätere Abtreibung einschließlich der damit verbundenen schweren körperlichen und psychischen Belastungen erspart. Die PID soll dabei nicht zu einer Selektion führen, sondern wie schon beschrieben, Frauen vor absehbaren schweren Gefahren und Belastungen schützen.
Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)
Der Praena-Test kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter Einschränkungen zugelassen werden.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Zur Freiheit des Einzelnen gehört das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Selbstbestimmung geht vor Fürsorgeüberlegungen Dritter. Es ist das Recht jedes Einzelnen, eigenverantwortlich über medizinische Behandlungen zu entscheiden und im Voraus entsprechende Verfügungen zu treffen. Medizinische Behandlungen gegen den erklärten Willen des Betroffenen lehnen Liberale strikt ab. Wir wollen für alle Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt ermöglichen. Die Neuregelung der Patientenverfügung hat sich bewährt. Bei den Rahmenbedingungen zur Versorgung mit Palliativmedizin und Hospizangeboten sehen wir jedoch weiteren Handlungsbedarf und wollen diese weiter verbessern.
Beihilfe zum Suizid
Die kommerzielle und organisierte Sterbehilfe sollte unter Strafe gestellt werden, auf eine Verfolgung im privaten Bereich sollte hingegen weiterhin verzichtet werden. Nach dem Verständnis des deutschen Strafrechts ist die eigenverantwortliche Selbsttötung ebenso wie die Teilnahme daran straflos, weil sich die Selbsttötung nicht gegen einen anderen Menschen richtet. Dieses Konzept hat sich grundsätzlich bewährt. Es bedarf jedoch einer Korrektur, wo eine kommerzialisierte Sterbehilfe Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen. Wir sind deshalb dafür, die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Unter „gewerbsmäßige“ Sterbehilfe fassen wir diejenigen Fälle, in denen Personen oder Organisationen suizidgefährdeten Menschen in Form einer entgeltlichen Dienstleistung schnelle und effiziente Möglichkeiten für einen Suizid anbieten. Die Kommerzialisierung stellt eine qualitative Änderung der Sterbehilfe dar, denn sie verleitet Menschen, die sich in einer scheinbar ausweglosen Verzweiflungssituation befinden, leichter eine Entscheidung zur Selbsttötung zu treffen. Dieses Verhalten wollen wir sanktionieren und verhindern.
Aktive Sterbehilfe
Wie schon bei der Frage zur Suizidbeihilfe beschrieben, lehnen wir eine gewerbsmäßige Sterbehilfe ab.
Organentnahme von toten Spendern
Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Europa ist eine Gemeinschaft, deren Werte auf verschiedenen Religionen wie z.B. dem Christentum, dem Judentum und dem Islam aufbauen. Daher sollte nicht eine einzelne Religion im Vordergrund stehen, sondern die Werte, die alle Weltanschauungen gemein haben.