Am 22.09.2013 wurde wieder ein neuer Bundestag gewählt. Da im Parlament über Lebensschutzthemen meist ohne Fraktionszwang abgestimmt wird, kommt es besonders darauf an, dass im neuen Bundestag viele Abgeordnete sitzen, welche den Schutz des menschlichen Lebens unterstützen. Um mehr über die Einstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu diesem Thema zu erfahren, hat "Lebensschutz in Rheinland-Pfalz" einen Fragebogen zu den wichtigsten Lebensschutzthemen erstellt und diesen vor der Wahl an die Direktkandidaten in Rheinland-Pfalz versandt. Hier können Sie die Wahlprüfsteine auch als PDF-Version herunterladen.
Frage #1: Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
- Die Menschwerdung beginnt schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.
- Die Menschwerdung beginnt erst mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), erst ab diesem Zeitpunkt verdient der Mensch den uneingeschränkten Schutz.
- Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.
- Ein Mensch hat erst seine volle Menschenwürde erreicht, wenn er außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Erst dann genießt er den uneingeschränkten Schutz.
- Die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn Eigenschaften wie Selbstbewusstsein, Intellekt oder Leidensfähigkeit vorhanden sind.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #2: „Pille danach“
- Die „Pille danach“ tötet menschliches Leben und sollte daher verboten werden.
- Die Anwendung der „Pille danach“ sollte auf wenige extreme Fälle, z.B. Vergewaltigungsopfer, beschränkt bleiben.
- Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
- Die „Pille danach“ ist ein sinnvolles Mittel der Familienplanung und sollte daher rezeptfrei abgegeben werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #3: Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
- Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist eine verkappte Fristenlösung geworden und bedarf eine Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht zu werden.
- Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
- Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist immer noch zu restriktiv, da eine Pflichtberatung gefordert wird. Es ist eine reine Fristenlösung anzustreben.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #4: Forschung mit embryonalen Stammzellen
- Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.
- Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
- Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #5: Reproduktives Klonen
- Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
- Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegen zukommen.
- Der wissenschaftliche Fortschritt sollte durch restriktive Regelungen, wie dem Verbot des reproduktiven Klonens, nicht unnötig behindert werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #6: Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
- Die Freigabe der PID war ein Fehler, diese Regelung sollte schnellstens wieder rückgängig gemacht werden.
- Die Freigabe der PID ist nicht mehr zu ändern aber ihre Ausführungsbestimmungen müssen deutlich restriktiver gehandhabt werden, als dies momentan der Fall ist.
- Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.
- Die Möglichkeiten der PID sollten in vollem Umfange genutzt werden, um so einem Wunschkind so nahe wie möglich zu kommen.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #7: Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)
- Der Praena-Test bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Er sollte daher verboten werden.
- Der Praena-Test kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter Einschränkungen zugelassen bleiben.
- Die Möglichkeiten des Praena-Tests sollten in vollem Umfange genutzt werden und seine Erweiterung auf weitere Krankheitsmerkmale sollte gefördert werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #8: Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
- Die jetzige Regelung der PV überschreitet die Grenzen der Privatautonomie, da sie Ärzte ggf. zur Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen zwingt und ist somit unzulässig. Daher muss die alte Regelung, welche die PV nur als Orientierungshilfe gesehen hat, wieder hergestellt werden.
- Die jetzige Regelung der PV ist wohl zulässig, sie hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder sogar Alternative zur PV stärker in den Vordergrund gebracht werden.
- Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #9: Beihilfe zum Suizid
- Die Suizidbeihilfe sollte zukünftig generell unter Strafe gestellt werden.
- Die kommerzielle und organisierte Suizidbeihilfe sollten unter Strafe gestellt werden, auf eine Verfolgung im privaten Bereich sollte hingegen weiterhin verzichtet werden.
- Nur die kommerzielle Suizidbeihilfe sollte unter Strafe gestellt werden.
- Die jetzige Regelung, Suizidbeihilfe nicht zu verfolgen, sollte beibehalten werden.
- Nicht ein Verbot, sondern die Schaffung eines geregelten Zugangs zur Suizidbeihilfe, wie z.B. im US-Bundesstaat Oregon bereits realisiert, ist anzustreben.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #10: Aktive Sterbehilfe
- Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbots auf die europäische Ebene ist anzustreben.
- Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.
- Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #11: Organentnahme von toten Spendern
- Da der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werden darf, stellt die Organspende eine unerlaubte Tötung dar und muss untersagt werden.
- Die Förderung der Organspendebereitschaft ist wünschenswert, aber die kürzlich beschlossene Zwangsbefragung durch die Krankenkasse ist unzulässiger Druck auf die Bürger und sollte wieder abgeschafft werden.
- Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
- Nur durch eine Widerspruchslösung können genügend Spenderorgane beschafft werden. Die jetzige Regelung in Deutschland sollte dahingehend verändert werden.
- Eigene Anmerkungen:
Frage #12: Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
- Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.
- Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig.
- Ein Gottesbezug – auch im deutschen Grundgesetz – ist nicht mehr zeitgemäß. Er sollte gestrichen werden.
- Eigene Anmerkungen: