Peter Bleser kandidiert für die CDU im Wahlkreis 200 (Mosel/Rhein-Hunsrück). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Menschwerdung beginnt schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.
Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist eine verkappte Fristenlösung geworden und bedarf eine Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens wieder gerecht zu werden.
Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs
Abtreibungen nach der Beratungsregelung sollten nur in finanziellen Notlagen von der Allgemeinheit übernommen werden. Die Bedürftigkeit muss durch staatliche Stellen überprüft und dokumentiert werden.
„Pille danach“
Die Anwendung der „Pille danach“ sollte auf wenige extreme Fälle, z.B. Vergewaltigungsopfer, beschränkt bleiben. Es sollte auf jeden Fall nur nach einer ärztlichen Beratung abgegeben werden.
Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.
Reproduktives Klonen von Menschen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Anwendung der Präimplantationsdiagnostik
Die Freigabe der PID ist nicht mehr zu ändern, aber ihre Ausführungsbestimmungen müssen deutlich restriktiver gehandhabt werden, als dies momentan der Fall ist.
Pränatale Bluttests bei Schwangeren
Pränatale Bluttests sollten möglich sein; lebensfähige Kinder dürfen nicht abgetrieben werden.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.
Beihilfe zum Suizid
Die jetzige Regelung, welche nur die organisierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellt, ist nicht weitreichend genug. Die Beihilfe zum Suizid sollte generell strafbar sein.
Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben.
Organentnahme von toten Spendern
Die existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
Leihmutterschaft
Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.