Thomas Hitschler kandidiert für die SPD im Wahlkreis 211 (Südpfalz). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.
Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs
Abtreibungen nach der Beratungsregelung sollten nur in finanziellen Notlagen von der Allgemeinheit übernommen werden. Für eine Feststellung der Bedürftigkeit ist eine Erklärung der Leistungsempfängerin gegenüber der Krankenkasse ausreichend.
„Pille danach“
Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen
Die geltende Regelung stellt einen Kompromiss dar. Über eine neue Verschiebung sollte aber offen diskutiert werden können.
Reproduktives Klonen von Menschen
Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegenzukommen.
Anwendung der Präimplantationsdiagnostik
Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.
Pränatale Bluttests bei Schwangeren
Pränatale Bluttests können Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Daher sollte ihre Finanzierung zukünftig von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.
Beihilfe zum Suizid
Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist ausreichend, es sind keine weiteren Änderungen notwendig.
Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden.
Organentnahme von toten Spendern
Nur durch eine Widerspruchslösung können genügend Spenderorgane beschafft werden. Die jetzige Regelung in Deutschland sollte dahingehend verändert werden.
Leihmutterschaft
Eine Leihmutterschaft sollte unter strengen Auflagen möglich sein. So sollte z.B. die Leihmutter in Deutschland wohnhaft sein und eine entsprechende medizinische Begleitung sichergestellt werden.