Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Nicole Höchst

Nicole Höchst kandidiert für die AfD im Wahlkreis 201 (Bad Kreuznach-Birkenfeld). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt erst mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), erst ab diesem Zeitpunkt verdient der Mensch den uneingeschränkten Schutz. Der uneingeschränkte Schutz der Würde des ungeborenen Lebens darf nicht rechtlich höher angesiedelt sein als die Menschenwürde der Mutter.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda. Die Ausrichtung der Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch scheint zur Zeit Pro Abtreibung fokussiert zu sein. Damit wird der eigentliche Sinn ad absurdum geführt. Hier bedarf es dringend einer Nachsteuerung.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Die Bedürftigkeit darf in einem Land wie Deutschland kein Kriterium für einen Schwangerschaftsabbruch sein! Dass das dennoch so ist, und die Zahlen aus RLP sind ein eindrucksvoller Indikator hierfür, ist eine Schande für unseren Gesellschaft!!! Eine Willkommenskultur für Kinder muss sich auch in konkreten Maßnahmen zeigen, mit denen wir vor allem Familien mit unterdurchschnittlichem Einkommen finanziell entlasten und so Mut zu Kindern machen wollen [...].

„Pille danach“

Die Anwendung der „Pille danach“ sollte auf wenige extreme Fälle, z.B. Vergewaltigungsopfer, beschränkt bleiben. Es sollte auf jeden Fall nur nach einer ärztlichen Beratung abgegeben werden. Frauen und junge Mädchen sollen noch besseren und einfacheren Zugang zu Aufklärung, Beratung und Verhütungsmitteln haben, um sie erst gar nicht in die Situation zu bringen, über Abtreibung nachdenken zu müssen.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.

Reproduktives Klonen von Menschen

Keine Stellungsnahme.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Pränatale Bluttests bedeuten eine Selektion kranker und behinderter Menschen, sie können aber auch Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Ihre Anwendung sollte daher weiterhin zulässig sein, die Kosten sollten aber nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit sollen die Kosten von Krankenkassen übernommen werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der Patientenverfügung ist wohl zulässig, sie hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung zur PV stärker in den Vordergrund gestellt werden.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist zu restriktiv. Es ist die Schaffung eines geregelten Zugangs zur Suizidbeihilfe, wie z.B. im US-Bundesstaat Oregon bereits realisiert, anzustreben.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben.

Organentnahme von toten Spendern

Da der Hirntod nicht mit dem eigentlichen Tod des Menschen gleichgesetzt werden darf, stellt die Organspende eine unerlaubte Tötung dar, es sei denn, der Mensch hat der Organspende ausdrücklich zugestimmt oder die Versorgungsvollmachtsinhaber tun dies für ihn.

Leihmutterschaft

Eine Leihmutterschaft sollte unter strengen Auflagen möglich sein. So sollte z.B. die Leihmutter in Deutschland wohnhaft sein und eine entsprechende medizinische Begleitung sichergestellt werden.