Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Martin Klein

Martin Klein kandidiert für die Linke im Wahlkreis 204 (Montabaur). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Es geht bei dieser Frage weniger um die Schutzansprüche, als vielmehr darum, ab welchem Zeitpunkt der biologischen Entwicklung des Embryos Bewusstsein, Intellekt und Leidensfähigkeit eintreten. Sind sie eingetreten, entsteht der Schutzanspruch vollumfänglich, nicht umgekehrt. Welche „Stärke“ von Schutzansprüchen eintreten könnten, halte ich für eine abwegige Frage.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Es ist eine Fristenlösung mit auf freiwilliger Basis beruhenden Beratungsangeboten anzustreben. Ziel ist die Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Abtreibungen sollten als Kassenregelleistung analog zur Indikationslösung übernommen werden. Die Bedürftigkeit darf kein Kriterium für die Kostenübernahme sein.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.

Reproduktives Klonen von Menschen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die PID ist hilfreich, um das Leid absehbar schwerstbehinderter, schwersterkrankter und ohne Einsatz von Intensivmedizin nicht überlebensfähiger Embryos vor einer auch für die Mutter höchst riskanten Geburt auf gesicherter Faktenbasis willentlich zu beenden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Pränatale Bluttests können Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Daher sollte ihre Finanzierung zukünftig von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden. Die Abtreibung von behinderten Kindern ist eine ethische Frage und eine Frage des Gewissens, die von den Eltern beantwortet werden muss. Dazu müssen Eltern in die Lage versetzt werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist prinzipiell ausreichend, sie sollte aber um eine Werbeverbot ergänzt werden.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben.

Organentnahme von toten Spendern

Die existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden. Leihmutterschaft

Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.