Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Jan Pauls

Jan Pauls kandidiert für die SPD im Wahlkreis 202 (Bitburg). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Abtreibungen nach der Beratungsregelung sollten nur in finanziellen Notlagen von der Allgemeinheit übernommen werden. Die Bedürftigkeit muss durch staatliche Stellen überprüft und dokumentiert werden. Die stärkere Kontrolle der Bedürftigkeit kann im Zweifel als positiven Nebeneffekt Abtreibungen verhindern. Außerdem kann sie Menschen bereits im Vorfeld zu mehr Sorgsamkeit im eigenen Handeln bewegen.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.

Reproduktives Klonen von Menschen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Pränatale Bluttests bedeuten eine Selektion kranker und behinderter Menschen, sie können aber auch Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Ihre Anwendung sollte daher weiterhin zulässig sein, die Kosten sollten aber nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist ausreichend, es sind keine weiteren Änderungen notwendig.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben.

Organentnahme von toten Spendern

Die existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.

Abschliessende Stellungnahme

Fragen zum Lebensschutz gehören u.a. zu den elementaren Fragen des Zusammenlebens und moralischen Kompasses unserer Gesellschaft. Ich bin Christ und denke als solcher grundlegend auf dem Fundament eines christlichen Menschenbildes. Zeitgleich stehe ich für ein aufgeklärtes, freiheitliches, demokratisches und tolerantes Gesellschaftsmodell ein. Gesellschaftlicher Frieden wird durch Konsens ermöglicht und dieser erfordert die Erkenntnis, dass niemand von uns Wahrheit und Weisheit alleine gepachtet hat. Daher verspreche ich allen Wählerinnen und Wählern, mich in einem möglichen Mandat weiterhin kritisch und sorgfältig jedoch nicht ideologisch starr mit diesen grundlegenden Fragen auf Basis der genannten Werte auseinander zu setzen.