Dr. Stefan Scheil kandidiert für die AfD im Wahlkreis 209 (Kaiserslautern). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Das menschliche Leben ist ein Prozess, der mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Alle weiteren Abgrenzungen sind willkürlich.
Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist eine verkappte Fristenlösung geworden und bedarf eine Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens wieder gerecht zu werden. Allerdings kann es nicht nur darum gehen, Gesetze zu verschärfen. Es muß auch bessere Angebote für Schwangere geben, ein Kind im Zweifel auszutragen. Als neugewählte AfD-Kreistagsfraktion haben wir 2014 in der ersten Sitzung des Kreistags sofort eine Beauftragtenstelle für diese Frage in der Kreissatzung festschreiben wollen. Alle anderen Parteien haben das abgelehnt, zum Teil mit scharfer Polemik [...].
Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs
Abtreibungen nach Beratungsregelung sollten nicht von der Allgemeinheit finanziert werden.
„Pille danach“
Die Pille danach tötet menschliches Leben. Sie kann nur in extremen Sonderfällen Anwendung finden. Die Stellungnahme B (Die Anwendung der „Pille danach“ sollte auf wenige extreme Fälle, z.B. Vergewaltigungsopfer, beschränkt bleiben. Es sollte auf jeden Fall nur nach einer ärztlichen Beratung abgegeben werden) kommt dem Wünschenswerten hier am nächsten.
Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen
Die bloße Forschung an Stammzellen betrifft nicht unmittelbar den Lebensschutz. Sie kann nützlich sein, und die gegenwärtige Stichtagsregelung scheint daher angemessen.
Reproduktives Klonen von Menschen
Auch ein geklonter Mensch wird sich zu einem Individuum entwickeln. In Ausnahmefällen sollte Klonen daher erlaubt sein. Ich befürworte Stellungnahme B (Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegenzukommen).
Anwendung der Präimplantationsdiagnostik
Entscheidend muss letztlich sein, ob es der grundgesetzlich geschützten Würde des Menschen entspricht, als Schwerstbehinderter mit einer evtl. sehr geringen Lebenserwartung geboren zu werden und ob es die Würde der Eltern einschränkt, dies bewusst in Kauf nehmen zu müssen, ggf. auch zum Schaden eventuell vorhandener weiterer Kinder. Dies ist eine sehr schwierige Entscheidung. In jedem Fall sollte es nur um Fragen schwerer Behinderung und Krankheit gehen.
Pränatale Bluttests bei Schwangeren
b) Pränatale Bluttests bedeuten eine Selektion kranker und behinderter Menschen, sie können aber auch Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Ihre Anwendung sollte daher weiterhin zulässig sein, die Kosten sollten aber nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.
Beihilfe zum Suizid
Die Regelung zu dieser Frage muss eine Balance finden, die den Wünschen des Suizidbereiten entgegenkommt, aber auch ausschließt, daß er unter Druck gesetzt wird. Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, scheint dies einigermaßen zu erfüllen, es sind keine weiteren Änderungen notwendig.
Aktive Sterbehilfe
Wie bereits bei Punkt 10 angedeutet, ist hier eine Einzelfallregelung notwendig. Aktive Sterbehilfe sollte aber in etwa unter den Voraussetzungen zugelassen sein wie die Beihilfe.
Organentnahme von toten Spendern
Da der Hirntod in der Tat nicht der eigentliche Tod des Menschen ist, sollte Organentnahme nur nach persönlicher Billigung des Spenders zu Lebzeiten erfolgen und vor allem grundsätzlich nur unter Narkosebedingungen, wie sie auch für Lebende gelten. Die seit Jahren laufende, intensive Diskussion über die Operationsbedingungen der Organentnahme ist in diesem Sinn zu entscheiden.
Leihmutterschaft
Eine Leihmutterschaft sollte unter strengen Auflagen möglich sein. So sollte z.B. die Leihmutter in Deutschland wohnhaft sein und eine entsprechende medizinische Begleitung sichergestellt werden.