Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Patrick Schnieder

Patrick Schnieder kandidiert für die CDU im Wahlkreis 202 (Bitburg). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Für CDU und CSU ist der konsequente Lebensschutz in allen Bereichen ein zentrales Thema. Abtreibung heißt für uns Tötung menschlichen Lebens. Dies kann und darf nicht relativiert werden. Die Zahl der Abtreibungen ist unserer Ansicht nach wie vor zu groß. Insofern appellieren wir an die werdenden Mütter, nicht abzutreiben. Hierfür liegt es aber auch im Verantwortungsbereich der Politik, dass ihnen Hilfsangebote und Alternativen aufgezeigt werden. Neben der Einführung konkreter Maßnahmen, wie der vertraulichen Geburt, setzen sich CDU und CSU für ein kinderfreundliches Klima in Deutschland ein. Eine Gesellschaft, die es sich nicht nur leistet, nicht kinderfreundlich zu sein, sondern in der Kinder in erster Linie als Belastung und Karrierehindernis wahrgenommen werden, beraubt sich selbst ihrer Zukunftschancen. Hier ist ein Umdenken gefordert, dass CDU und CSU maßgeblich voranbringen wollen.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Abtreibungen nach der Beratungsregelung sollten nur in finanziellen Notlagen von der Allgemeinheit übernommen werden. Die Bedürftigkeit muss durch staatliche Stellen überprüft und dokumentiert werden.

„Pille danach“

Die Pille sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Deshalb sollte grundsätzlich eine Beratung durch Apotheker oder Ärzte stattfinden. CDU und CSU werden keine Schritte unternehmen, die zu einer weiteren Liberalisierung führen.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.

Reproduktives Klonen von Menschen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Ich habe mich bei der Abstimmung 2010 gegen PID ausgesprochen, stehe dem Verfahren nach wie vor skeptisch gegenüber und würde mir restriktivere Ausführungsbestimmungen wünschen. Ich akzeptiere jedoch die unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Thema sowie die Mehrheitsentscheidung des Deutschen Bundestages, wonach PID nun eingeschränkt erlaubt ist.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Pränatale Bluttests sollten möglich sein, damit sich Eltern auf eine mögliche Behinderung oder Krankheit ihres Kindes einstellen können. Lebensfähige Kinder dürfen nicht abgetrieben werden. Die Kosten Pränataler Tests sollten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist prinzipiell ausreichend, sie sollte aber um eine Werbeverbot ergänzt werden.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben.

Organentnahme von toten Spendern

Die existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.