Gerald Unger kandidiert für die Linke im Wahlkreis 207 (Frankenthal-Ludwigshafen). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Ein Mensch hat erst seine volle Menschenwürde erreicht, wenn er außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Erst dann genießt er den uneingeschränkten Schutz.
Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Eine Abtreibung sollte bis zur Geburt des Kindes möglich sein, da die Zwölfwochenfrist eine willkürliche Einschränkung darstellt.
Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs
Abtreibungen sollten als Kassenregelleistung analog zur Indikationslösung übernommen werden. Die Bedürftigkeit darf kein Kriterium für die Kostenübernahme sein.
„Pille danach“
Die „Pille danach“ ist ein sinnvolles Mittel der Familienplanung und sollte daher rezeptfrei abgegeben werden.
Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen von Menschen
Der wissenschaftliche Fortschritt sollte durch restriktive Regelungen, wie dem Verbot des reproduktiven Klonens, nicht unnötig behindert werden.
Anwendung der Präimplantationsdiagnostik
Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.
Pränatale Bluttests bei Schwangeren
Pränatale Bluttests können Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Daher sollte ihre Finanzierung zukünftig von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.
Beihilfe zum Suizid
Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist zu restriktiv. Es ist die Schaffung eines geregelten Zugangs zur Suizidbeihilfe, wie z.B. im US-Bundesstaat Oregon bereits realisiert, anzustreben.
Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden.
Organentnahme von toten Spendern
Nur durch eine Widerspruchslösung können genügend Spenderorgane beschafft werden. Die jetzige Regelung in Deutschland sollte dahingehend verändert werden.
Leihmutterschaft
Eine Leihmutterschaft sollte ohne große Einschränkungen möglich gemacht werden, wie dies auch in anderen westlichen Ländern bereits der Fall ist.
Abschliessende Stellungnahme
Da bei allen Fragen die Meinungen in ALLEN Parteien des Deutschen Bundestages sehr unterschiedlich sind, dürfen diese Fragen NICHT durch Fraktionszwänge beeinträchtigt werden. Es muss jedem/jeder Abgeordneten freistehen, sich zu entscheiden. Es sind sehr persönliche Entscheidungen, die von der Kultur, der Erziehung, dem Umfeld und den Erfahrungen abhängig sind und unterschiedlich bewertet werden können und dürfen.