Zu dem Streit um die Verfassungswidrigkeit von dreien der vier Gesetzentwürfe zur geplanten rechtlichen Neuregelung der Suizidhilfe erklärt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.:
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. favorisiert in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren den Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU). Dieser Entwurf sieht ein umfassendes Verbot der Suizidhilfe vor und lässt an Klarheit und Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig. Die ALfA hofft daher, dass dieser Entwurf im weiteren Verlauf der Debatte noch mehr Unterstützer finden wird, als dies bislang der Fall ist.
Es gibt keinen Grund, warum die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht genauso klar und kompromisslos verboten werden sollte, wie dies etwa in Italien, Österreich, Polen, Portugal und Spanien der Fall ist.
Es ist nicht Aufgabe der ALfA zu bewerten, ob der von der Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) eingebrachte Gesetzentwurf tatsächlich jene verfassungsrechtlichen Probleme aufwerfen würde, die ein vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages verfasstes Gutachten nahe legt. Fest steht, dass dieser Entwurf im Kern auf eine Verschärfung der geltenden Rechtslage zielt, Suizidhilfevereinen das Handwerk legen will und insofern gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage auch ein Mehr an Lebensschutz verspricht.
Problematisch ist aus der Sicht der ALfA, dass der Entwurf voraussichtlich dazu führen würde, dass am Ende Gerichte entscheiden müssen, ob eine in Einzelfällen von Ärzten oder Angehörigen geleistete Beilhilfe zum Suizid strafbar ist oder nicht. Dass dies zu mehr Rechtssicherheit und Rechtsfrieden führt, ist auch angesichts einer starken Lobby, die den assistierten Suizid fälschlicherweise für einen Ausdruck von Selbstbestimmung hält, wenig wahrscheinlich.
Aus Sicht der ALfA stellt der Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Brand und Griese trotz mancher Unschärfen jedoch ein deutlich geringeres Übel dar als die derzeitige Regelung. Dies gilt noch mehr, vergleicht man diesen Gesetzentwurf mit den beiden Entwürfen, die Suizidhilfevereine lediglich regulieren beziehungsweise den ärztlich assistierten Suizid zu einer „Behandlungsalternative“ erheben wollen.
Das Menschenbild des Grundgesetzes betrachtet den Menschen nicht als intelligentes Tier auf zwei Beinen, das man aus Mitleid töten oder dem man mit derselben Motivation bei seiner Selbsttötung assistieren könne.
Würde und Einmaligkeit eines jeden Menschen verbieten es, menschliches Leid durch die Beseitigung des Leidenden aus der Welt zu schaffen. Angesichts des begrüßenswerten Fortschritts in der Schmerz- und Palliativmedizin bestand dazu noch nie so wenig Anlass wie jetzt.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
02.09.2015, Dr. med. Claudia Kaminski, Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)