Inklusion statt Selektion – Kein weiterer Ausbau pränataler Eugenik
Der Welt-Down-Syndrom-Tag macht uns darauf aufmerksam, dass in Deutschland inzwischen schon über 90 % der ungeborenen Kinder, bei denen Trisomie 21 diagnostiziert wird, abgetrieben werden.
Statt – wie von unserem Grundgesetz gefordert – Menschen mit Behinderungen wie dem Down-Syndrom aktive gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, fördert unser Staat dagegen sogar seit jüngstem die Einführung immer schärferer Diagnosemethoden, um wie in einer Rasterfahndung die Kinder mit Trisomie 21 noch vor der Geburt zu ermitteln. In 2011 hat ausgerechnet das von Ministerin Schavan geführte Bundesforschungsministerium mindestens 230.000 Euro an Steuergeldern ausgegeben, um bei einem Biotechunternehmen (GATC Biotech AG, Tochterunternehmen LifeCodexx AG) die Entwicklung eines pränatalen Bluttests zu fördern, mit dem künftig Trisomie 21 mit voraussichtlicher 100 % Sicherheit schon ab der 10. Schwangerschaftswoche festgestellt werden kann.
Wenn dieser Test voraussichtlich noch Mitte des Jahres in Deutschland zugelassen wird, werden nach einer Diagnose „Down-Syndrom“ diese Kinder in Zukunft noch „sicherer“ abgetrieben werden. Unser Staat hat damit aufgehört, die ungeborenen Kinder mit Down-Syndrom und ggf. auch anderen Trisomie-Diagnosen noch zu schützen.
Uns droht eine neue „Eugenik von unten“: Menschen, deren genetische Eigenschaften nicht erwünscht und die wegen ihrer möglichen Behinderungen als Last empfunden werden, haben in Zukunft kaum noch eine Chance, geboren zu werden. Sie werden wenige Wochen oder Monate nach ihrer Zeugung durch Abtreibung gezielt getötet.
Wir Christdemokraten für das Leben fordern deshalb, dass der in Entwicklung befindliche pränatale Bluttest der Konstanzer Firma LifeCodexx AG nicht zugelassen werden darf und verlangen von der Bundesregierung einen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschen mit Behinderungen und mit Down-Syndrom. Die Vermeidung von faktischer Eugenik muss unmißverständlich wieder zum Ziel von Politik und Forschung werden. Aufgabe des Staates ist es, gerade die Schwachen zu achten und zu schützen, ihre Inklusion zu fördern und nicht ihre Selektion. Derzeitig ist aber eine inhumane und gefährliche gegenteilige Entwicklung in Richtung neuer „pränataler Eugenik“ zu beobachten. Die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (2011) und die steigenden Zahlen von Spätabtreibungen signalisieren diese alarmierende Tendenz. Deshalb gehört auch das geltende Abtreibungsstrafrecht auf den Prüfstand. Denn es trägt dazu bei, dass nur noch selten Kinder mit Down Syndrom überhaupt eine Überlebenschance erhalten– man „beseitigt“ die Behinderungen durch Abtreibung. Das ist menschenverachtend und verletzt Humanität ebenso wie Menschenrechte.
Christdemokraten für das Leben e.V.
Mechthild Löhr (Bundesvorsitzende)
Schlesienstrasse 20
48167 Münster