Präimplantationsdiagnostik - die Untersuchungsmethode
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Untersuchung der genetischen Eigenschaften eines Embryos, welcher außerhalb des Mutterleibes durch künstliche Befruchtung erzeugt wurde. Hierbei werden dem mehrere Tage alten Embryo, meist wenn er noch im Acht-Zell-Stadium ist, eine oder zwei Zellen entnommen und genetisch untersucht. Je nach Ergebnis der Untersuchungen kann dann von den Eltern entschieden werden, ob der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht. Embryonen, welche nicht den Wunschvorstellungen entsprechen, werden vernichtet.
Präimplantationsdiagnostik - die Risiken
Die PID garantiert keine gesunden Kinder, sie kann nur versuchen, gesunde Embryonen zu identifizieren und dann zu selektieren. Zeigen die untersuchten Zellen keine Anomalie, so kann bei den übrigen Zellen dennoch eine Chromosomenanomalie vorliegen, die dann aber unentdeckt bleibt. Genauso lassen Zellen mit einer Anomalie nicht automatisch auf eine spätere Schädigung des Kindes schließen. Weiterhin hat sich gezeigt, dass im Rahmen der künstlichen Befruchtung, die eine Voraussetzung für die PID ist, überdurchschnittlich häufig Fehlbildungen der Kinder und (ungewollte) Mehrlingsschwangerschaften auftreten. Letztlich ist die PID ein falsches Versprechen an Paare, die sich gesunde Kinder wünschen. Nach Angaben der Europäischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Embryologie wurden im Jahr 2010 202.357 (=100%) Embryonen erzeugt und mit PID getestet. Von diesen wurden nur 35.944 (=17,8%) für gut befunden und in die Gebärmutter der Frau übertragen. Es kam zu 5.367 Schwangerschaften (=2,7% der erzeugten Embryonen), die bei 4.140 Geburten durch einen hohen Anteil von Mehrlingsschwangerschaften zu 5.135 Kindern (=2,5% der erzeugten Embryonen) führten. 845 Schwangerschaften (=15,7% aller Schwangerschaften) endeten mit einer Fehlgeburt, bei 43 Schwangerschaften wurde das Kind trotz vorheriger PID-Selektion abgetrieben und in 80 Fällen wurde ein Fetozid, d.h. die Tötung eines oder mehrerer Kinder bei einer Mehrlingsschwangerschaft, durchgeführt.
Präimplantationsdiagnostik - rechtliche Lage
Bis zu einem im Juli 2010 ergangenen Urteil des BGH ging man davon aus, dass die PID durch das im Jahr 2010 verabschiedete Embryonenschutzgesetz mit erfasst und somit verboten sei. Diese Rechtsauffassung ist aber vom BGH verneint worden, so nun der Bedarf für eine explizite Regelung der PID in Deutschland bestand. Am 07.07.2011 erfolgte die Abstimmung über drei Gesetzesentwürfe, welche von einem Verbot bis zu einer weitgehenden Freigabe der Präimplantationsdiagnostik reichten. Der erste Entwurf (Antrag 17/5450) trat für ein vollständiges Verbot der PID ein. Der zweite Entwurf (Antrag 17/5452) wollte die PID nur dann zulassen, wenn auf Grund der genetischen Veranlagung der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass es zu einer Totgeburt kommt. Eine Selektion der Embryonen aufgrund einer zu erwartenden Behinderung wäre nicht zulässig gewesen. Der dritte Entwurf (Antrag 17/5451), welcher sich in der dritten Lesung durchgesetzt hat, ermöglicht die PID nach dem positiven Votum einer Ethikkommission an zugelassenen Zentren solchen Paaren, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Anzahl und die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der Ethikkommissionen werden dann durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.
Präimplantationsdiagnostik - moralische Wertung
Die Lebensrechtsorganisationen in Deutschland lehnen die Präimplantationsdiagnostik weiterhin ab. Schon alleine ihr Name ist irreführend, da auf das Untersuchungsergebnis keine Heilung sondern nur eine Selektion mit nachfolgender Tötung der unerwünschten Embryonen folgt. Aber da es kein abgestuftes Lebensrecht für Menschen gibt, ist die Einteilung in lebenswerte und lebensunwerte Embryonen abzulehnen. Das nachvollziehbare, aber dennoch falsche Bestreben, erblich vorbelasteten Paaren den Wunsch nach einem gesunden Kind zu erfüllen, kann schnell auf weitere Wunschmerkmale, wie z.B. dem Geschlecht des Kindes, später auch Haarfarbe oder Größe ausgedehnt werden. Eltern behinderter Kinder können den Vorwürfen ausgesetzt sein, dass die Existenz ihres Kindes nur ihrer Ignoranz der modernen Medizin zu verdanken sei, dies wird auch die generelle Akzeptanz Behinderter in der Gesellschaft weiter reduzieren. Weiterhin besteht ein signifikantes Risiko, dass durch künstliche Befruchtung und PID die Schädigungen, welche man eigentlich aussortieren wollte, erst verursacht werden. Die hohe Chance auf Mehrlingsschwangerschaften bewirkt, dass häufig der Fetozid, d.h. die Tötung eines oder mehrerer Geschwisterkinder angewendet wird. Daher ist die im Juli 2011 verabschiedete Regelung zur Zulassung der PID ein schwarzer Tag für den Lebensschutz, da sie erstmalig die Selektion nach dem Grad der Behinderung zulässt und somit eine Unterteilung in lebenswert und lebensunwert vornimmt.
Weitere Informationen zur PID
"Lebensschutz Rheinland-Pfalz" hat das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz, bei denen es eine Mehrheit für das PID-Verbot gegeben hat, zusammengestellt.
Viele bedenkenswerte Argumente gegen die PID wurden während der Bundestagsdebatten zu diesem Thema angeführt. Daher wurden hier die Kernargumente der Befürworter eines PID-Verbots zusammengefasst.
In einem Hintergrundpapier zur PID befasst sich Dr. med. Peter Liese intensiv mit jenen Argumenten, die aus einer Reihe von falschen Annahmen zu einer Befürwortung der PID führten. Er ist Mitglied der EVP-Fraktion im Europaparlament und Vorsitzender der EVP-Arbeitsgruppe Bioethik.
Weitere Argumente findet man in einer Stellungnahme gegen PID von Rudolf Henke (MdB) und Dr. Harald Terpe (MdB). Dort sind auch die aktuellen Zahlen zur (Miss)erfolgsrate der PID zusammengefasst.
In einem Positionspapier hat Frau Dr. Böhmer (MdB aus Rheinland-Pfalz) zehn gute Gründe gegen die PID zusammengestellt.
Kommentare und Pressemitteilungen zu diesem Thema
Pressemitteilung vom 07.12.2011: Embryonenschutz ade!.
Pressemitteilung vom 07.07.2011: Die PID-Zulassung ist ein schwarzer Tag für die Behinderten in Deutschland.
Pressemitteilung vom 14.04.2011: Präimplantationsdiagnostik ist ein Angriff auf das Lebensrecht Behinderter.
Kommentar vom 01.02.2011: Begrenzte PID-Zulassung - ein fauler Kompromiss.
Pressemitteilung vom 31.01.2011: Gesetzentwurf Röspel/Hinz/Lammert/Meinhardt führt in die Irre – bei PID gibt es keinen Mittelweg!.
Letzte Änderung: 16.04.2013