Der neue Bluttest zur nicht-invasiven Pränataldiagnose von Feten mit Down-Syndrom ist rechtswidrig: Ein Stoppschild für die „Eugenik von unten“
Nachdem der Bundestag genau vor einem Jahr mit der PID die frühe Selektion von Embryonen zugelassen hat, kommt jetzt ein völlig neuartiger Bluttest auf den Markt, der die pränatale Selektion von Kindern mit Down Syndrom ab der 10. Schwangerschaftswoche "sicher" ermöglicht. Und das ist erst der Anfang.
Die Konstanzer Firma LifeCodexx AG will noch im Juli 2012 ihren neuen Pränataltest zur Bestimmung einer kindlichen Trisomie 21 (LifeCodexx Praena Test™) auf dem deutschen Markt einführen. Das nicht-invasive Testverfahren basiert auf der Sequenzierung fetaler DNA aus dem mütterlichen Blut. Seine Entwicklung war vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 230.000 Euro gefördert worden.
Beworben wird das neue Verfahren , das nur mit einer einfachen Blutentnahme verbunden ist, damit, dass es kein relevantes gesundheitliches Risiko für die Schwangere und das Ungeborene mehr mit sich bringt. Aus taktischen Gründen soll der Test in Deutschland zunächst nur nach der 12. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden. Grundsätzlich aber wäre der Test in technischer Hinsicht bereits ab der 10. Schwangerschaftswoche einsetzbar. Zunächst soll die Hauptzielgruppe für den neuen Test werdende Mütter im Alter von über 35 Jahren sowie Schwangere mit einem auffälligen Ultraschall-Befund oder einer familiären Häufung von Kindern mit Down-Syndrom sein. Sieht man nach Amerika, so ist es auch in Deutschland nur eine Frage der Zeit, wann allen Müttern der Test angeraten wird. Die in San Diego ansässige Firma Sequenom, die auch im NASDAQ-Börsenindex vertreten ist, bietet den Test in den USA bereits an und sieht dafür einen großen Markt, denn die amerikanische Fachgesellschaft der Geburtshelfer und Frauenärzte empfiehlt, dass alle Schwangeren ein Screening-Test für das Down-Syndrom unabhängig vom Alter der Mutter angeboten werden sollte. 2011 hat Sequenom mit der Firma LifeCodexx in Konstanz einen Lizenvertrag über den Trisomie-Test abgeschlossen.
Wie der Anbieter des Testverfahrens CDL gegenüber bestätigte, ist der Test auf zahlreiche weitere Genchecks ausbaubar. Die dadurch zu erwartende „Eugenik von unten“ stellt nicht nur eine Gefahr für das Lebensrecht des Ungeborenen dar, sie ist zugleich ein Angriff auf die Würde des Menschen insgesamt. Die CDL begrüßt deshalb nachdrücklich den Inhalt des am 5.7.2012 vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, veröffentlichten Gutachtens des Bonner Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, dem zufolge der PraenaTest gegen mehrere Gesetze verstößt und deswegen nicht eingesetzt werden darf, dies kann unter: www.behindertenbeauftragter.de nachgelesen werden.
Die CDL sieht sich in ihrer großen Sorge um den Lebensschutz durch dieses Rechtsgutachten erneut bestätigt und fordert die zuständigen Landesbehörden dazu auf, die Einführung des PraenaTests zu unterbinden. Ein genetischer Test, dessen einziger Zweck in der vorgeburtlichen Erkennung, Diskriminierung und Tötung behinderter Föten besteht, darf in einem der Menschenwürde verpflichteten Rechtsstaat nicht zur Anwendung kommen.
Christdemokraten für das Leben e.V.
Mechthild Löhr (Bundesvorsitzende)
Schlesienstrasse 20
48167 Münster