Minister Bahr legt PID-Verordnung vor, die PID liberalisiert und zur Regel machen wird
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zu Beginn der parlamentarischen Sommerpause den lange erwarteten Entwurf einer Verordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV) vorgelegt. Dieser Entwurf macht das erst 2011 in § 3a Absatz 1 des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) aufgenommene grundsätzliche Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) vollends zur Makulatur. Er lässt befürchten, dass die PID künftig zur Regeldiagnostik im Rahmen einer künstlichen Befruchtung werden wird.
Der Verordnungsentwurf lässt die nach der Parlamentsentscheidung vom 7.7.2011 bereits zu befürchtende bürokratisch perfekte PID-Genehmigungsmaschinerie mit dem Zweck der Erkennung und frühzeitigen Tötung genetisch von ihren Eltern unerwünschter Embryonen Wirklichkeit werden.
Das vermeintlich errichtete generelle PID-Verbot wird im Gegenteil zur Regel werden. So soll die Zahl der medizinischen Zentren, in denen die PID durchgeführt werden darf, gar nicht begrenzt werden. Eine flächendeckende Versorgung sowie eine rege Konkurrenz der beteiligten Ärzte untereinander um möglichst viele „Kund(inn)en“ für das genetisch selektierende Reproduktionsgeschäft sind somit vom Bundesministerium für Gesundheit gewollt.
Ferner sollen die Länder für die PID-Zentren „unabhängige“ interdisziplinär zusammengesetzte Genehmigungskommissionen einrichten, die den irreführenden Namen „Ethikkommissionen“ tragen werden. In diesen achtköpfigen Gremien werden jeweils vier Ärzte, ein Jurist, ein Ethiker sowie zwei Vertreter „der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen“ sitzen. In der Begründung des Verordnungsentwurfs heißt es ausdrücklich, dass sich die Prüfungs- und Bewertungskompetenz der „Ethikkommissionen“ allein auf die Einhaltung der formalen Voraussetzungen des § 3a Absatz 2 ESchG beziehen soll. Den „Ethikkommissionen“ stehe darüber hinaus keine weitergehende Bewertungskompetenz zu, auch keine Einbeziehung der psychischen und sozialen Folgen oder ethischer Aspekte. Damit ist klar, dass diese mit einfacher Mehrheit entscheidenden Kommissionen nichts mit Ethik, sehr viel aber mit organisierter Komplizenschaft zur legalistischen Herbeiführung von PID-Genehmigungen am Fließband haben werden. Kein Vertreter, der zur PID eine kritische Haltung einnimmt, wird Mitglied einer derartigen Kommission werden wollen, denn eine Einzelstimme ist dort chancenlos. Das Gleiche gilt für Juristen und die Vertreter der Patienten bzw. der Selbsthilfeorganisationen.
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) teilen daher die nicht nur vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, geäußerte unmißverständliche Ablehnung des Verordnungsentwurfs. Es steht zu befürchten, dass künftig jede PID am Ende tatsächlich durchgeführt werden wird, sofern sie von einem Paar mit Kinderwunsch verlangt wurde. Ein weiteres Mal soll der Lebensschutz für das frühe menschliche Leben zugunsten einer optimierten Reproduktion von Kindern, die ihren Eltern genetisch genehm sind, ausgehebelt werden.
Das bedeutet die Akzeptanz einer neuen Eugenik von unten.
Christdemokraten für das Leben e.V.
Mechthild Löhr (Bundesvorsitzende)
Schlesienstrasse 20
48167 Münster