Schutz von Wanderfalken wichtiger als Schutz von ungeborenen Kindern mit Down Syndrom
Trotz deutlicher Proteste erteilte gestern die grüne Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer der Konstanzer Firma LifeCodex AG bundesweit die Genehmigung für die Zulassung des neuartigen PraenaTest. Dieser nun frei am Markt verfügbare Test basiert auf einer einfachen Blutentnahme bei der Schwangeren, möglich ab der 10. Woche. Skandalös ist, dass dieser Test einzig und allein auf die sichere Identifikation Ungeborenen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) gerichtet ist. Dies macht ihn zu einem hoch gefährlichen Selektionsinstrument, denn mit ihm kann zukünftig jede Schwangere bundesweit unkompliziert und für sie völlig risikofrei, feststellen lassen, ob ihr Kind das Down-Syndrom trägt.
Obwohl bundesweit seit Jahrzehnten viele Kinder und Erwachsene mit Down-Syndrom als glückliche und integrierte Menschen in unserer Gesellschaft leben, mitwirken und teilweise sogar berufstätig sind, bleiben offensichtlich die Ängste junger Familien gerade auch vor dieser Behinderung so hoch, dass inzwischen die Entdeckung von Trisomie 21 bei uns und in anderen Ländern schon als nahezu sicheres Todesurteil gelten kann.
Doch wehren sich inzwischen nicht nur Lebensschützer, sondern auch Familien und ihre Kinder, die von Trisomie 21 bereits betroffen sind, vehement gegen den Test, wie die „Lebenshilfe“, der Bundes-Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe und andere Behindertenorganisation. Wir protestieren mit Nachdruck gegen diese neue, gefährliche Form von radikaler Selektion und Diskriminierung, da sie auf die Vermeidung der Geburt ganz bestimmter Menschen mit Behinderung zielt. Damit wird zusätzlich ganz massiv die Integration und Inklusionen von Behinderten gefährdet. Dieser Test will kein besseres Therapieangebot ermöglichen, sondern nur möglichst frühzeitig die Menschen identifizieren, die davon betroffen sind. Hier geht es um eine neue, jetzt individualisierte Form der Eugenik von unten. Er zeigt gerade mit seiner nahezu hundertprozentigen Identifikationssicherheit, dass heute kein so behindertes Kind mehr geboren werden muss. Er ermittelt behinderten Menschen und ihren Familien die drastische Erkenntnis, eigentlich unerwünscht zu sein. Dabei beweisen viele Beispiele, wie die Aktion „Tim-lebt“, dass auch für Kinder mit Trisomie 21, von deren Erziehung die Eltern sich im Einzelfall überfordert fühlen, erfreulicherweise bundesweit genügend Adoptiv – und Pflegefamilien zur Verfügung stehen. Jedes Kind mit Behinderung muss in unserer Gesellschaft offen angenommen werden. Sonst wird der Art. 3 des Grundgesetzes zur bloßen Floskel.
Die Firma LifeCodexx AG behauptet, mit diesem Früh-Test erspare sie den Frauen die gefährliche Fruchtwasseruntersuchung. Umso sicherer ist allerdings nach einer „erfolgreichen“ Diagnose, dass die Frau ganz massiv unter Druck gesetzt wird. Außerdem muß sie sehr wohl noch zusätzlich die Fruchtwasseruntersuchung riskieren, denn bis zu einer Fallzahl von immerhin 50.000 „erfolgreichen“ Tests, muss zur Sicherheit weiterhin die Amniozentese durchgeführt werden. Zudem verschweigt diese Argumentation der Firma, dass im Unterschied zum PraenaTest die Fruchtwasseruntersuchung generell nicht etwa nur der Identifikation der Trisomie 21 gilt, sondern im Einzelfall bei tatsächlichen Risikoschwangerschaften auch andere für Mutter u n d Kind zusätzliche und für die Gesundheit ggf. hilfreiche Indikationen ermitteln kann. Und wegen des Risikos einer seltenen Fehlgeburt, entscheiden sich bisher auch nur Paare mit tatsächlichen Belastungsfaktoren für eine Amniozentese.
Dies ist beim PraenaTest völlig anders. Denn hier kann faktisch jede Schwangere, die bereit und in der Lage ist, 1000 bis 1200€ privat zu bezahlen, ohne jedwede Indikation und völlig ohne eigenes Risiko, einen eigentlich umfassenden Gentest machen lassen. Die durch den Test erhobenen Daten müssen laut Gendiagnostikgesetz sogar 10 Jahre aufbewahrt werden, so dass faktisch das komplette Genom eines Menschen gespeichert bei der Firma LiveCodexx vorliegt und für spätere Analyse evtl. sogar verfügbar wäre, was weitere, zusätzlich mögliche Diskriminierungs- und Informationsgefährdungen enthält.
Deshalb fordert die CDL, auch auf Basis des gerade durch den Behindertenbeauftragten veröffentlichten kritischen und ablehnenden Rechtsgutachten von Professor Gärditz, energische juristische und politische Schritte, diesen so harmlos als „Medizinprodukt“ eingeführten genetischen Test, der ausschließlich auf die Selektion von Menschen mit Behinderung zielt, in unserem Land umgehend zu untersagen. Das Gendiagnostikgesetz wird damit ad absurdum geführt. Nicht alles was technisch möglich ist, darf im Interesse einer humanen Gesellschaft auch umgesetzt werden!
Christdemokraten für das Leben e.V.
Mechthild Löhr (Bundesvorsitzende)
Schlesienstrasse 20
48167 Münster