Der neuer Entwurf zum §217 der Bundesjustizministerin forciert Suizid und Beihilfe
Der derzeit vorliegende Entwurf zu einem neuen §217 StGB, das "Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" trifft trotz Sommerpause auf immer schärfere Kritik. Der Bundesverband Lebensrecht hat sich ebenso wie die CDL für eine neu einzuführende generelle Strafbarkeit der aktiven Mitwirkung am Suizid ausgesprochen. Dies entspräche unter anderem der heutigen Rechtslage in Österreich (§78 ÖStGB).
Inzwischen haben sich vermehrt deutlich kritische Stimmen, wie z. B. die Deutsche Hospiz Stiftung oder die Deutsche Bischofskonferenz, zum geplanten §217 StGB geäußert, die ebenfalls befürchten, dass die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene gesetzliche Regelung eher eine Förderung und weitere Akzeptanz jeder Form der Beihilfe zum Suizid bewirken wird.
Obwohl sich §16 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer mit Stand vom Mai 2011 für ein Verbot der Mitwirkung von Ärzten am Suizid ausspricht, ist diese Regelung für die Landesärztekammern keinesfalls bindend. Die erste Landesärztekammer, nämlich die im Freistaat Bayern, hat bereits Anfang 2012 in ihrer Neufassung der Berufsordnung auf ein explizites Verbot der Mitwirkung von Ärzten am Suizid verzichtet. Auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist dabei, ihre Berufsordnung entsprechend zu modifizieren. Damit wird die Mitwirkung von Ärzten beim Suizid rechtlich bereits private "Ermessenssache", auch wenn dies noch nicht allgemein bekannt ist. Privatpersonen können heute in Deutschland ohnehin schon straffrei "private" und persönlich Beihilfe zur Selbsttötung leisten, was in der Bevölkerung bisher kaum bekannt ist, was sich bald aber ändern wird. Entsprechend argumentiert die Bundesjustizministerin im aktuellen Referentenentwurf auch konsequent für die Zulässigkeit der Suizidbeihilfe auch durch Ärzte, Pfleger oder andere private Personen. Einziges Straf- und Verbotskriterium bliebe dann merkwürdigerweise im neuen §217 nur die noch die Gewerblichkeit, d.h. die systematische Bezahlung der Beihilfeleistung zur Selbsttötung.
Deshalb ist es wichtig zur Kenntnis zu nehmen, dass die relativ häufigste Ursache für einen Suizid bzw. Suizidversuch in eindeutig diagnostizierbaren psychischen Erkrankungen besteht. Je nach Schätzung sind über 90% aller Suizide in den westlichen Gesellschaften hierauf zurückzuführen. Der in der Öffentlichkeit gern zitierte so genannte "Freitod", wie vor einigen Wochen bei der ehemals bekannten Schauspielerin Silvia Seidel, geht in der Regel auf eine prinzipiell behandelbare depressive Erkrankung zurück. Die irreführende, "positive" Darstellung des Suizides als "Freitod" und seine damit geförderte öffentliche Akzeptanz gefährdet suizidal disponierte Personen in zusätzlichem Maße. Seit langem ist ein mittelbarer und unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Medienberichterstattung über Suizide und einem Anstieg der Taten bestätigt. Deswegen mahnt bisher der Deutsche Presserat die Medien in seinem Ethik-Kodex bei der Berichterstattung über Suizide bewusst zur verantwortungsvollen Zurückhaltung. Genau dies wird allerdings durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition konterkariert, der die Beihilfe explizit als eine eigentlich positive, mitleidsvolle und humane Form der "Hilfestellung" für Suizidwilllige darstellt. Schon jetzt ist in Deutschland die häufigste Form der Selbsttötung der Alterssuizid, der vor allem von Menschen in einer durch bedrohlich erscheinende Veränderungen gekennzeichneten Lebenssituation unternommen wird, in der sie sich allein gelassen, überflüssig oder auch extrem überfordert und Alters- oder Krankheitsbedingt belastet fühlen.
Wer hier den Menschen an Stelle von intensiver Hilfe und Zuwendung "bequeme" und "fachkompetente" persönliche Beihilfe und Unterstützung beim Suizidvorhaben gibt oder ermöglicht, unterstützt damit indirekt oder direkt den Selbsttötungswunsch und unterlässt andere, den Lebenswillen fördernde Hilfestellungen. Rasch wird so auch in Deutschland aus einer allgemeinen Möglichkeit der Beihilfe ein Angebot und ein alternativer tödlicher "Ausweg".
Deshalb begrüßt auch die CDL die aktuelle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS), deren besonders erfahrene Experten eindringlich vor einer Ausweitung der Sterbehilfe durch das neue Gesetz warnen.
Christdemokraten für das Leben e.V.
Mechthild Löhr (Bundesvorsitzende)
Schlesienstrasse 20
48167 Münster