Helfen statt töten, ein Plädoyer gegen die aktive Sterbehilfe
Das Aufbrechen gewohnter familiärer Strukturen führt in unsere Gesellschaft dazu, dass die Menschen zunehmend nicht mehr im Kreise ihrer Familie, sondern entweder einsam zu Hause oder anonym in Krankenhäuser versterben. Dies und die Angst vor einem qualvollen Sterben bringen immer mehr Menschen dazu, zumindest den Zeitpunkt ihres Todes durch eine Selbsttötung bestimmen zu wollen. Dieser falsche Weg wird auch von einer medienpräsenten Minderheit in Deutschland unterstützt, die diese Verzweifelungstat in eine freie und selbstbestimmte Handlung des Individuums umdeuten will, welche sogar noch von der Gesellschaft mit allen Mitteln begleitet werden sollte.
Während die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten ist, wurde sie in den Beneluxstaaten (Holland, Belgien und Luxemburg) bereits legalisiert. Als Orientierungshilfe dient die aktuelle Rechtslage in Deutschland und auch einen Überblick über die Regelungen in den Niederlanden, in der Schweiz, in den übrigen europäischen Staaten sowie in den USA zusammengestellt.
So einleuchtend und human das Recht auf Sterbehilfe bei Menschen mit schweren Krankheiten ohne Aussicht auf Heilung auf den ersten Blick scheint, so gravierend wiegen auf den zweiten Blick die Bedenken:
- Wer über menschliches Leben verfügen möchte, der muss entscheiden, ob es wert oder unwert ist, weiter gelebt zu werden.
- Ein Mensch, der einen Tag aufgrund einer starken Depression sterben möchte, wird dies bereits am nächsten Tag revidieren.
- Ein Missbrauch durch Angehörige, welche den materiellen Vorteil suchen, ist nicht auszuschließen.
- Einem Arzt, der dem Leben verpflichtet ist, wird zugemutet, aktiv eine Tötungshandlung durchzuführen.
- Wege der Leidensminderung und einer würdigen Sterbebegleitung werden zugunsten der bequemeren und preiswerteren Lösung verworfen.
- Der Druck auf Schwerkranke, der Gesellschaft nicht weiter zur Last zu fallen und das Angebot der Sterbehilfe zu nutzen, wird erhöht.
Eine detaillierte Erörterung zeigt die Hauptargumente der Befürworter der aktiven Sterbehilfe auf und formuliert die Gegenpositionen aus der Sicht des Lebensschutzes.
Eine Umfrageserie der Deutschen Hospiz Stiftung zeigt, dass die Befürworter der aktiven Sterbehilfe in Deutschland in der deutlichen Minderheit sind, wenn die Fragestellung die Alternative der Palliativmedizin und der hospizlichen Betreuung klar aufzeigt. Eine Umfrage der Bundesärztekammer belegt, dass sich weiterhin eine große Mehrheit der Ärzte in Deutschland gegen ein Legalisierung von ärztlich assistiertem Suizid oder gar der aktiven Sterbehilfe ausspricht, dem trägt auch die Verankerung des Beihilfeverbots im ärztlichen Standesrecht Rechnung.
Seit November 2015 ist in Deutschland erstmalig auch die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt.
Die humane Alternative zur Sterbehilfe ist eine intensive Förderung der palliativen Versorgung (medikamentative und therapeutische Linderung der Schmerzen und Beschwerden) und der Ausbau der ambulanten hospizlichen Betreuung wie auch der stationären Hospize, um so ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Denn eine humane Gesellschaft darf nicht den Weg der Selbsttötung vereinfachen, sondern sie muss die eigentlichen Ursachen des Todeswunsches ermitteln und Hilfe für die betroffenen Menschen anbieten. Die aktuelle Situation zeigt, dass die Befürworter der Sterbehilfe zunehmend die gesetzliche Grauzone zwischen der verbotenen aktiven Sterbehilfe und der erlaubten Beihilfe zur Selbsttötung ausnutzen, indem z.B. die Tötungs-Dienstleistung von Sterbehilfeorganisationen aus dem Ausland (wie Dignitas) auch in Deutschland angeboten wurden. Durch das Verbot der organisierten Suizidbeihilfe hat der Gesetzgeber im November 2015 die notwendigen Konsequenzen gezogen, den Lebensschutz auch am Lebensende zu gewährleisten.