Mit dem überarbeiteten Referentenentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung setzt Frau Leutheusser-Schnarrenberger nach eigener Aussage den Koalitionsbeschluss 1:1 um. Doch das Gegenteil ist der Fall: Der assistierte Suizid soll in Deutschland salonfähig gemacht werden. So geht es der Justizministerin nicht darum, Suizidhandlungen möglichst zu verhindern, sondern Freiräume zu schaffen und die gesellschaftliche Akzeptanz des assistierten Suizids zu fördern. Auch wird Überzeugungstätern, die ihr Suizidangebot wiederholt unendgeldlich anbieten, so zukünftig nicht beizukommen sein. Bedenklich ist auch, dass das Justizministerium den Kreis der Personen erweitert, die straffrei den gewerbsmäßigen Suizidhelfer unterstützen dürfen. Nun kommen zu Angehörigen auch Ärzte und Pflegekräfte, sofern sie "nahe stehende Personen" sind. Was "nahe stehende Personen" sind, muss jeder Richter im Zweifel selbst definieren. Die Patientenschützen machen darauf aufmerksam, dass der assistierte Suizid nicht die Fortführung der Sterbebegleitung ist. Deshalb geht es nicht darum, Angehörige, die beim assistierten Suizid unterstützen, zu kriminalisieren, denn sie bleiben auch schon nach der heute gültigen Rechtssprechung straffrei.
Die Bundesjustizministerin wird aufgefordert, sich nicht länger den Argumenten zu verschließen, dass durch das reine Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe, der Druck auf verzweifelte, alte und kranke Menschen enorm ansteigt. Hier muss nachgebessert werden.
Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutsche Hospiz Stiftung, 31.07.2012.