Der Gesetzentwurf der christlich-liberalen Bundesregierung stärkt die Befürworter des assistierten Suizids. Denn gerade weil nicht die geschäftsmäßige, also auf Wiederholung ausgerichtete, Handlung unter Strafe gestellt wird, werden sich organisierte Suizidhelfer in ihrem Tun bestätigt fühlen. Was strafrechtlich nicht verboten ist, ist erlaubt. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass jetzt schnell der Ruf nach Zulassung von tödlichen Medikamenten laut wird. Das ist bisher in Deutschland verboten. Mit diesem Gesetzentwurf werden gefährliche Freiräume geschaffen.
Es ist offenbar der persönliche und politische Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf Verlangen in Deutschland zu legalisieren. Sie ist Beiratsmitglied in der Humanistischen Union, die sich für aktive Sterbehilfe einsetzt. Der beschlossene Entwurf ist also ein erster Schritt. Das muss jedem klar sein. Ihre Partei, die FDP, hat bisher alles dafür getan, um keine zukunftsfähige Pflegereform zu verabschieden, die ein würdevolles Leben bis zuletzt möglich macht. Assistierter Suizid ist nicht die Fortführung einer umfassenden Begleitung für pflegebedürftige und sterbende Menschen. Das ist Entsolidarisierung mit den Schwächsten unserer Gesellschaft.
Die Deutsche Hospiz Stiftung setzt auf den Bundestag. Es wird darauf ankommen, Mehrheiten für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe zu organisieren.
Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutsche Hospiz Stiftung, 29.08.2012.