Herr Knöß kandidiert für die FDP im Wahlkreis 204 (Trier). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Frage, wann menschliches Leben beginnt, ist eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung, die nicht allgemein beantwortet werden kann. Es handelt sich um eine ethische Bewertung. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage können weder Rechtswissenschaft noch Medizin vorgeben.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. EineÄnderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda. Die Stellen zur Schwangeren- und Konfliktberatung und deren Finanzierung sind ein wichtiger Teil des Lebensschutzes, den die FDP keinesfalls in Frage stellt.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben. Die FDP lehnt das reproduktive Klonen, also die „Herstellung“ eines kompletten Menschen, aus ethischen Gründen ab. Es widerspricht unserer Auffassung von der Einmaligkeit und der Würde des Menschen. Das sog. „therapeutische“ Klonen ist aber derzeit notwendig, um zu verstehen, wie sich totipotente Zellen in einzelne spezialisierte Zellen verwandeln.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
PID kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter strengen Einschränkungen zugelassen werden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist abzulehnen.
Aktive Sterbehilfe / Euthanasie
Aus Sicht der FDP handelt es sich bei allen Fragen rund um die Sterbehilfe um Gewissensentscheidungen. Eine verantwortliche Politik muss ohne ideologische Vorfestlegung die Frage beantworten, ob es ethisch vertretbare Antworten für die Menschen gibt, die selbst mit den Möglichkeiten der modernen Palliativmedizin nicht mehr erreicht werden können.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Zum Recht auf Selbstbestimmung gehört auch, Entscheidungen für die Zeit, in der man etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig ist, zu treffen. Das Selbstbestimmungsrecht wäre entscheidend entwertet, wenn es Festlegungen für zukünftige Konfliktlagen, in denen der Patient aktuell nicht mehr entscheiden kann, nicht umfassen würde. Die FDP hat daher maßgeblich den "Stünker"-Entwurf unterstützt.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Die Präambel unseres Grundgesetzes mit den Worten „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und Menschen“ und die Menschenwürde, die als erster Artikel des Grundgesetzes Richtschnur unserer Verfassung ist, begründen die ihre wertgebundene Ordnung.