Herr Konrad kandidiert für B90/Grüne im Wahlkreis 211 (Pirmasens). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Keine Stellungnahme
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die Fristenlösung mit Beratungspflicht hat zu sehr niedrigen Abtreibungsraten im internationalen Vergleich geführt. Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruches ermöglicht jedoch Spätabtreibungen von Kindern mit Behinderung, wenn sie bereits außerhalb des Mutterleibes bereits überleben können. Dies ist aus meiner Sicht untragbar.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben. Ich vertrete diese Ansicht, da ich jeden gezielten Eingriff zur Herstellung von Menschen mit vorgegebenen Eigenschaften ablehne
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
ch lehne die PID ab: Neben meiner Tätigkeit als Kinderarzt bin ich in der Selbsthilfe für Eltern und Kindern mit Behinderungen und chronischen Krankheiten aktiv. Angesichts der teils schweren genetisch vorgegebenen Erkrankungen ist die PID die einzige Chance für bestimmte Eltern, ein Kind ohne eine bestimmte Krankheit zu bekommen. Die Zulassung der PID würde aber den Einstieg in die genetische Selektion von Menschen bedeuten. Deshalb lehne ich die PID ab.
Aktive Sterbehilfe / Euthanasie
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Die gesetzliche Regelung der PV ist für den Patienten gefährlich. Die PV regelt eine Situation, die der Patient bei der Abfassung nicht überblicken kann. Die Patientenverfügung sollte durch eine Vorsorgevollmacht ersetzt oder zumindest ergänzt werden.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig. Dies hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob dies zeitgemäß ist: Vielmehr entspricht dies meinem Respekt vor Religionen und Weltanschauungen, wie ich ihn auch von anderen Menschen meinen christlichen Überzeugungen gegenüber erwarte.