Herr Musil kandidiert für B90/Grüne im Wahlkreis 205 (Montabaur). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Wenn ich auf diese Frage eine Antwort gebe, dann ist sie irgendwo bei a), b), und c) anzusiedeln. Eine eindeutige Festlegung ist mir nicht möglich, da die isolierte Betrachtungsweise dieser Fragestellung meinem Weltbild widerspricht. Die Menschenwürde wird weltweit mit Füssen getreten und die Fokussierung auf das ungeborene Leben scheint mir zu einseitig. Solange die Ursachen, die in unserer westlichen Gesellschaft für Schwangerschaftsabbrüche verantwortlich sind nicht erkannt und diskutiert werden, halte ich die Debatte darüber für wenig zielführend.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. EineÄnderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda. Hier tendiere ich zur Antwort b) unter dem Vorbehalt der Einseitigkeit der Fragestellung. Die Frage nach den Ursachen für Schwangerschaftsabbrüche in einer vermeintlich zivilisierten Gesellschaft ist für mich nicht beantwortet.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Keine Stellungnahme
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
PID kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter strengen Einschränkungen zugelassen werden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist abzulehnen. In unserer heutigen verseuchten Welt laufen Eltern viel mehr Gefahr ein nur mit Hightech-Medizin am Leben zu erhaltendes Kind zu bekommen. Wenn wir schon die Ursachenbeseitigung vernachlässigen, sollte man die Folgen mildern können dürfen.
Aktive Sterbehilfe / Euthanasie
Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden. Hier tendiere ich zu c), da der Wille des Menschen respektiert werden sollte. Unsere moderne Apparate-Medizin ist stellenweise mehr wie menschenverachtend.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Die Regelung der PV soll uneingeschränkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stärken. Die Einführung bürokratischer Hürden, wie z.B. einer Beratungspflicht, ist abzulehnen.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Das ist eine spannende Frage. Wenn die Berechnungen zutreffen, die eine Reproduktionsrate der europäisch-christlichen Gemeinschaft von nur mehr 1,6 Kindern pro Paar prognostizieren, wird der Islam im Jahr 2050 in Europa zu 95% verbreitet sein und die Frage erübrigt sich oder muss umformuliert werde. Als freigläubiger Mensch habe ich keine Meinung dazu.