Herr Rüddel kandidiert für die CDU im Wahlkreis 198 (Neuwied). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda (wegen des Bundesverfassungsgerichtsurteils).
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.
Aktive Sterbehilfe / Euthanasie
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Die Regelung der PV sollte einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Fürsorgepflicht des Staates darstellen.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.