Frau Schellhammer kandidiert für B90/Grüne im Wahlkreis 207 (Worms). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Ein Mensch hat erst seine volle Menschenwürde erreicht, wenn er außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Erst dann genießt er den uneingeschränkten Schutz. Gegen den Willen der Mutter kann man ein ungeborenes Kind nicht schützen.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
DDie momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist immer noch zu restriktiv, da eine Pflichtberatung gefordert wird. Es ist eine Abschaffung des §218 anzustreben.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Wir setzen uns für eine Stärkung alternativer Ansätze wie z. B. der adulten Stammzellforschung ein. Diese ist nicht nur ethisch unbedenklich, sondern im Sinne einer "Ethik des Heilens" wesentlich erfolgreicher als die embryonale Stammzellforschung mit ihren hohen tumorauslösenden Risikopotenzialen.
Reproduktives Klonen
Keine Stellungnahme
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Keine Stellungnahme
Aktive Sterbehilfe / Euthanasie
Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Keine Stellungnahme
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Ein Gottesbezug - auch im deutschen Grundgesetz - ist nicht mehr zeitgemäß. Er sollte gestrichen werden.