Herr Schnieder kandidiert für die CDU im Wahlkreis 203 (Bitburg). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs greift nicht. Sie bedarf einer Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht zu werden. Insbesondere die Praxis der Spätabtreibungen muss geändert werden.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.
Aktive Sterbehilfe / Euthanasie
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Die gesetzliche Regelung der PV ist für den Patienten gefährlich. Die PV regelt eine Situation, die der Patient bei der Abfassung nicht überblicken kann. Die Patientenverfügung sollte durch eine Vorsorgevollmacht ersetzt oder zumindest ergänzt werden.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.