Der Verein "Ärzte für das Leben e.V." lehnt den derzeitigen Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein "Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" als nicht ausreichend ab. Diese entschiedene Ablehnung ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, dass die Bedingung der Gewerbsmäßigkeit sehr leicht zu umgehen ist, sondern vor allem aus der klaren Implikation, dass ein alleiniges Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung die stillschweigende Akzeptanz der nicht-gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe bedeutet.
Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wünschen in der Regel nicht den Tod, sondern ein Leben unter besseren Bedingungen. Die Aufgabe des Arztes ist es, ihnen hierbei zu helfen und beizustehen, nicht aber, ihnen den Weg in den Tod zu bahnen.
Im November 2011 stellte die Bundesärztekammer in der Musterberufsordnung für Ärzte folglich fest, dass "Ärztinnen und Ärzte… keine Hilfe zur Selbsttötung leisten [dürfen]."
Die Ärzte für das Leben e.V. fordern daher, wie auch die Bundesärztekammer, ein gesetzliches Verbot jeder Beihilfe zum Suizid.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden, Ärzte für das Leben e.V.