Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Lebensrechtsthemen

Die Themen von "Lebensschutz in Rheinland-Pfalz"

Abtreibung ungeborener Kinder

Bei einem Schwangerschaftsabbruch gibt es mit Mutter und Kind immer zwei Opfer. Daher gehören zu einem konsequenten Lebensschutz neben der Ächtung der Abtreibung auch eine objektive Information über die aktuellen Abtreibungszahlen und umfassende Hilfsangebote für Frauen mit Konfliktschwangerschaften.

Ärztlich assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe

Die Freigabe von ärztlich assistierter Selbsttötung oder gar der aktiven Sterbehilfe setzt an die Stelle eines Sterbens in Würde die staatlich sanktionierte und von Ärzten ausgeführte Tötung. Statt dieser vermeintlich einfachen Lösung muss eine würdige Sterbebegleitung, welche alle Möglichkeiten der Palliativmedizin nutzt und die von der Hospizbewegung bereits praktiziert wird, als die menschlichere Alternative gefördert werden.

Euthanasie
Euthanasie, d.h. die Tötung Behinderter und Kranker muss in Deutschland weiterhin undenkbar bleiben. Hier muss die Gesellschaft Hilfsangebote für Behinderte und ihre Angehörigen anbieten und die Toleranz im Umgang mit Behinderten und Kranken von jedem Mitglied der Gesellschaft einfordern.

Stammzellenforschung
Die Forschung an embryonalen Stammzellen vernichtet Leben, ohne dass konkrete medizinische Erfolge aufgezeigt werden können. Die Arbeit mit adulten Stammzellen ist hingegen ethisch unbedenklich und zeigt sogar im Gegensatz zur Arbeit mit embryonalen Stammzellen nachweisbare positive Ergebnisse.

Palliativmedizin und Hospizbewegung
Hospize und die Palliativmedizin versuchen unheilbar kranken Menschen eine würdige Sterbebegleitung zu geben. Hierbei steht die Lebensqualität, also die Wünsche und Ziele des Patienten im Vordergrund. Hier ist die Schmerzlinderung eine wichtige, aber nicht die einzige Maßnahme.

Präimplantationsdiagnostik
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Weg, Embryonen nach ihren Eigenschaften zu selektieren, d.h. das Lebensrecht eines Menschen wird von seinen Eigenschaften und Fähigkeiten abhängig gemacht.

Therapeutische und reproduktives Klonen
Das geklonte Schaf Dolly hat bereits gezeigt, wohin es führt, wenn man keine ethischen Grenzen für die Forschung setzt. Nicht alles was möglich ist, darf auch realisiert werden.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Mit Hilfe einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht kann ein Patient Festlegungen über die Art der gewollten und ungewollten Behandlungsmethoden für den Fall treffen, dass er z.B. wegen einer Bewusstlosigkeit selber nicht mehr entscheidungsfähig ist. Hierbei birgt die falsche Abfassung einer Patientenverfügung das Risiko, dass eventuell nicht im Sinne des Patienten gehandelt wird, daher ist zumindest eine Ergänzung um eine Vorsorgevollmacht sinnvoll.

Gendiagnostik - das Recht auf Nichtwissen
Das Gendiagnostikgesetz sichert das Recht auf Nichtwissen von genetisch bedingten Krankheiten, welche in einem späteren Lebensabschnitt auftreten können. Ein guter Ansatz, der aber einige Hintertüren offen gelassen hat.

Organspende
Durch Organspenden können viele Leben gerettet werden, dennoch muss der Respekt auch vor einer negativen Entscheidung des potentiellen Spenders an erster Stelle stehen. Auf keinen Fall darf die stärker werdende Kritik an der Hirntoddefinition verschwiegen werden, um so die Spendenbereitschaft zu erhöhen.

Todesstrafe
Der universelle Lebensschutzgedanke verbietet auch die Todesstrafe, daher ist diese aus gutem Grund in Deutschland abgeschafft worden. Ein solches Verbot muss auch auf die übrigen Staaten der Welt ausgedehnt werden.