Was Sie als mögliche Organspenderin oder möglicher Organspender über die „postmortale“ Organspende wissen sollten
Alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr werden inzwischen regelmäßig von ihrer Krankenkasse angeschrieben und um das Ausfüllen eines Organspendeausweises gebeten. Leider enthalten die Briefe der Krankenkassen noch der Ausweis selbst eine wirkliche Aufklärung darüber, zu welchem genauen Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen und wofür tatsächlich einem Organspender Organe und Gewebe entnommen werden können. In diesem Jahr möchte die Politik noch weiter gehen und denkt über die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung nach. So wäre jeder automatisch ein Organspender, es sei denn, er hat der Spende ausdrücklich widersprochen.
Als Kriterium für die („postmortale“) Organspende wird seit 1997 der sogenannte Hirntod angenommen. Schon seit 1968 waren die Ärzte bestrebt, einen Zeitpunkt vor dem bis dahin allgemein akzeptierten Todeszeitpunkt (vollständiges, medizinisch irreversibles Erlöschen der Herztätigkeit und dauerhafter Stillstand des Blutkreislaufs) zu finden, der künftig für die Zwecke der Organspende als der „Tod des Menschen“ bezeichnet werden konnte. Das bedeutet, dass zwar noch nicht alle Lebensfunktionen – insbesondere Herztätigkeit und Kreislauf – endgültig erloschen sind, dass aber wegen einer als irreversibel angesehenen Schädigung des Gehirns und des Ausfalls seiner gesamten integrativen Funktionen das Sterben und damit der Todeseintritt unumkehrbar ist. Hirntote sind also nicht Tote, sondern eigentlich Sterbende. In der Fachwelt gibt es inzwischen massive Zweifel sowohl an der eindeutigen Diagnostizierbarkeit des Hirntodes als auch an der Gleichsetzung von Hirntod und Tod.
Das diese Diagnose unsicher ist, wird mittlerweile selbst von Wissenschaftlern zugegeben, die sie seinerzeit mit aufgestellt haben. Das hat z.B. im März 2012 der amerikanische Neurologe und langjährige Verteidiger der Hirntoddefinition Prof. Alan Shewmon vor dem Deutschen Ethikrat in aller Deutlichkeit erklärt. Es steht fest, dass so genannte Hirntote noch lange Zeit am Leben erhalten werden können. So haben Frauen noch Monate nach Eintritt der mit Hirntod bezeichneten Situation Kinder geboren, Männer sind noch zeugungsfähig. Es steht also fest, dass ein sogenannter Hirntoter eben nicht tot ist, sodass ihm z.B. auch vor der Organentnahme, die zu seinem Tod führt, starke Schmerz- und Betäubungsmittel zugeführt werden.
Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, sollte sich daher genau informieren, ob er unter diesen Bedingungen, im Operationssaal, ohne Angehörigenpräsenz und durch aufwendigste Technik und Apparaturen auf die Organspende vorbereitet, sein Leben durch Ärzte beenden lassen will. Vieles wird öffentlich aus der Sorge heraus verschwiegen, dass die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung abnehmen könnte. Daher ist kritisch, im Organspendeausweis die generelle, zudem noch international unterschiedlich ausgelegte Aussage „Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden“ anzukreuzen. Dies kann in fremde Ländern mit anderen Regeln unter Umständen zu einer Organentnahme bereits nach einem Herzstillstand berechtigen.
Sollten Sie bis heute noch keine Entscheidung zur Organspende getroffen haben, wird im Ernstfall Ihr „mutmaßlicher Wille“ herangezogen werden und andere Menschen werden für Sie entscheiden (müssen). Diese werden oft sogar unter Zeitdruck bedrängt, unmittelbar nach der Diagnose „Hirntod“ der Organentnahme bei einem Angehörigen zuzustimmen, wie die Betroffenenorganisation KAO in vielen Fällen dokumentiert hat.
Daher tragen Sie, auch wenn Sie sich selbst noch nicht entschieden haben, besser die LifeCard der Christdemokraten für das Leben (CDL) in der Brieftasche. Diese können Sie gerne unter LifeCard oder direkt bei der CDL anfordern. Geben Sie bitte in der E-Mail Ihre Adresse und die Anzahl der gewünschten Exemplare ein (ihre E-Mail wird dann an die CDL weitergeleitet). Sie können die LifeCard auch direkt als PDF-Datei herunterladen.
Weitere Informationen zur Problematik der Widerspruchsregelung
- Kommentar zu den ethischen Problemen einer Widerspruchsregelung.
- Pressemitteilung der CDL: Minister Spahn droht mit Ausstieg aus der Freiwilligkeit der Organspendebereitschaft.
Letzte Änderung: 11.09.2018