Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Meinungsbild der Abgeordneten zum Verbot der kommerziellen Suizidbeihilfe

Nachfolgend ist das Ergebnis einer Befragung der Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz über das von der Bundesregierung geplante Verbot der kommerziellen Beihilfe zur Selbsttötung (§217) zusammengestellt. An alle Abgeordneten wurde daher das folgende Anschreiben gesandt:

"Bald steht im Bundestag die Abstimmung über den Gesetzesentwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbebeihilfe an. Auch bei dieser Abstimmung wird sicherlich der Fraktionszwang aufgehoben werden. Daher würde ich gerne Ihre Position zu diesem Thema erfahren, zumal der Antrag der Bundesregierung in Fachkreisen umstritten ist. Ihre Antwort würde auf der Internetseite www.cdl-rlp.de veröffentlicht werden, um auch Ihren Wählerinnen und Wählern eine Rückmeldung zu geben. Neben einer Beantwortung des kurzen, schematisierten Fragebogens würde ich mich besonders über eine persönliche Stellungnahme freuen.
a) Der Antrag der Bundesregierung, nur die kommerzielle Suizidbeihilfe zu verbieten, ist richtig?
b) Das Verbot sollte auch auf organisierte Suizidbeihilfe ausgedehnt werden?
c) Jede Form der Suizidbeihilfe, auch die im privaten Bereich, sollte verboten werden?
d) Die jetzige Regelung, Suizidbeihilfe generell nicht zu verfolgen, sollte beibehalten werden?
e) Nicht ein Verbot, sondern die Schaffung eines geregelten Zugangs zur Suizidbeihilfe, wie z.B. im US-Bundesstaat Oregon, ist anzustreben?
Wären Sie bereit, einen abweichenden Antrag zu formulieren oder zu unterstützen, falls Sie dem Antrag der Bundesregierung nicht zustimmen werden?"

Nachfolgend finden Sie die Antworten der Abgeordneten. Einige Stellungnahmen wurden aufgrund ihrer Länge sinnwahrend zusammengefasst.


Abgeordnete(r)ParteiWahlkreisStellungnahme
Erwin RüddelCDU198

Zu Frage a): Nach dem Gesetzentwurf macht sich künftig strafbar, wer einem anderen beim Suizid hilft, um damit Geld zu verdienen. Straffrei bleiben Angehörige und alle nahestehenden Personen. Ziel ist, der kommerzialisierten Suizidbeihilfe durch Personen Einhalt zu gebieten, deren Anliegen es ist, einer Vielzahl von Menschen in Form einer unentgeltlichen Dienstleistung eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anzubieten.

Zu Frage b): Die Ausweitung auf organisierte Sterbehilfe ist nicht zweckdienlich, da damit die wichtige Arbeit der Hospize in Deutschland behindert würde.

Zu Frage c): Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will die Suizidhilfe nicht kriminalisieren, die z.B. im engsten Familienkreis in einer schwierigen Konfliktsituation oder womöglich auch durch einen Dritten aus rein altruistischen Gründen gewährt wird. Erst recht erscheint daher in Deutschland kein vollständiges strafbewehrtes Verbot der Beihilfe zum Suizid sachgerecht, wie es etwa in Österreich, Italien, England und Wales, Irland, Portugal, Spanien und Polen besteht.

Zu Frage d): Die Suizidbeihilfe im privaten Bereich soll nicht kriminalisiert werden. Suizidbeihilfe im kommerziellen Rahmen soll jedoch strafbar sein.

Zu Frage e): Nein. Eine Regelung wie im US-Bundesstaat Oregon ist keine Alternative in Deutschland.
Sabine Bätzing-LichtenthälerSPD198

Zunächst ist für mich jeder Mensch, der sich selber töten will, ein Mensch dem wir helfen sollten, helfen bei dem Versuch den Willen zum Weiterleben wieder zu finden. Selbsttötung ist für mich selber keine Option. Ich erkenne aber an, dass ich persönlich auch nicht in einer als ausweglos empfundenen Situation oder in dauerhaftem Schmerz bin und dass ich respektiere, dass es Menschen gibt, die dies anders empfinden. Ich glaube daher nicht, dass man Menschen die Selbsttötung verbieten kann, man kann nur versuchen, auf sie einzuwirken und ihnen zu helfen.

Nach meinem Empfinden ist die Entscheidung schließlich zu akzeptieren, wenn jemand sie getroffen hat und die Hilfe dieser Person nichts nützt oder die Person sich der Hilfe verweigert. Diese Entscheidung ist für mich aber eine Entscheidung nur dieser einzelnen Person, nicht von dritten Organisationen. Auch betroffen sind natürlich, gerade in Fällen von starken Schmerzen, auch Angehörige.

Nicht betroffen sind kommerzielle Anbieter von Selbsttötungen. Wo ein kommerzielles Interesse ist, gibt es auch Interessen, den Gewinn zu maximieren. Diesbezüglich ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung richtig. Er ist aber nicht weitgehend genug. Denn auch die organisierte Sterbehilfe, die nicht kommerziell arbeitet, ist nach meiner Auffassung falsch. Die Entscheidung für eine Selbsttötung kann nur im Einzelfall durch den Betroffenen, durch seine Angehörigen und mit Beratung durch einen Arzt erfolgen. Eine Organisation, die den Tod in einem bürokratischen Verfahren zuweist, passt zu dieser individuellen Entscheidung für mich nicht. Eine solche Organisation wird allein durch ihre Existenz Entscheidungen beeinflussen und wahrscheinlich auch in Gesprächen Einfluss nehmen. Ich möchte also auch keine organisierte Sterbehilfe.

Meiner Auffassung nach wäre es richtig, wenn Sterbehilfe grundsätzlich nicht erlaubt wäre und lediglich Angehörige und mit Abstrichen behandelnde Ärzte davon ausgenommen werden würden, wenn der Betroffene in einer besonderen Notsituation (beispielsweise starke, andauernde, nicht linderbare Schmerzen) ist.

Sofern es möglich ist, für eine solche Regelung Mehrheiten zu erhalten, würde ich auch an einer solchen Regelung mitwirken.
Elke HoffFDP198

Ende diesen Monats wird der Entwurf der Bundesregierung zur Strafbarstellung der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung das erste Mal im Bundestag beraten. Die endgültige Verabschiedung soll Anfang kommenden Jahres erfolgen. Davor werden wir im Rahmen einer Sachverständigenanhörung noch Experten in der Sache anhören. Wir wollen sicher sein, bei diesem sensiblen Thema keinen wichtigen Punkt außer Acht zu lassen.

Bei Ihrer Auswahl an Positionen nennen Sie zu recht an erster Stelle: Der Antrag der Bundesregierung, nur die kommerzielle Suzidbeihilfe zu verbieten, ist richtig. Denn die allein gewerbsmäßige, also auf eine Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zu einem frei verantwortlichen Suizid soll strafrechtlich verboten werden. Als "Erwerbsmodell" würde Suizidbeihilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten "Dienstleistung", die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten. Mit dem Gesetzesentwurf wird eine bestimmte Handlung erstmalig unter Strafe gestellt; es wird entgegen anderslautender Vermutungen nichts legalisiert - auch nicht für Ärzte - was vorher strafbar war.

Es soll durch die neuen Regelungen auch nicht diejenige Suizidhilfe kriminalisiert werden, die zum Beispiel im engsten Familienkreis in einer schwierigen und existentiellen Konfliktsituation aus rein altruistischen Gründen gewährt wird. Ehe- und Lebenspartner, die nach jahrzehntelangem Zusammenleben den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner zum gewerblich handelnden Sterbehelfer fahren, sollen nach wie vor nicht bestraft werden. Denn ihr Verhalten basiert in dieser extremen Konfliktsituation in der Regel auf - wenn auch von Verzweifelung geprägter - Liebe und Zuneigung und ist Ausdruck einer intimen zwischenmenschlichen Verbindung, in der der Staat nichts zu suchen hat. Dies soll auch für andere dem Suizidwilligen nahestehenden Personen gelten, deren auf Dauer angelegte zwischenmenschliche Beziehung ähnliche Solidaritätsgefühle wie unter Angehörigen hervorruft udn bei denen deshalb der Suizidwunsch des anderen zu einer vergleichbaren emotionalen Zwangslage führt.
Mechthild HeilCDU199

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Andrea NahlesSPD199

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Dr. Michael FuchsCDU200

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Josef Philip WinklerGrüne200

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Peter BleserCDU201 Als Katholik steht für mich das menschliche Leben nicht zur Disposition des Menschen – weder am Anfang noch am Ende. Ich lehne jede Form von Sterbehilfe ab: Mit dieser Überzeugung werde ich auch abstimmen.
Fritz-Rudolf KörperSPD202

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Patrick SchniederCDU203

Die Problematik (der Suizidbeihilfe) erscheint mir durch den bisherigen Gesetzentwurf noch nicht zufriedenstellend abgedeckt. Ob und in welcher Form ein eigenständiger Antrag eingereicht wird, kann ich Ihnen derzeit aber noch nicht sicher sagen.

Zu Frage a) Nein. Ich bin der Meinung, dass jede organisierte Suizidbeihilfe verboten werden sollte.

Zu Frage b) Ja.

Zu Frage c) Ja.

Zu Frage d) Nein. Suizidbeihilfe generell nicht zu verbieten, halte ich für den falschen Weg.

Zu Frage e) Nein.
Dr. Edmund GeisenFDP203

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Bernhard KasterCDU204

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Manfred NinkSPD204

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Katrin WernerLinke204

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Joachim HörsterCDU205

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Ute GranoldCDU206

Mit diesem Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung soll es künftig niemand in Deutschland zum Geschäftsmodell machen und sich daran bereichern können, Menschen mit schwerer Krankheit vom Leben zum Tod zu befördern. Die Regelung dieses Straftatbestands ist in meinen Augen ein wichtiger Fortschritt zum Schutze des Lebens an seinem Ende - also in einer Phase, in der der Mensch besonders verletzlich ist. Dabei muss klar sein: Engste Angehörige können sich im Sinne dieser Norm nicht strafbar machen; Ärzte und Pfleger hingegen können nicht unter den Begriff der engsten Angehörigen fallen.

Der Gesetzentwurf ist noch nicht im Bundestag debattiert worden. Ob ich ihn letztendlich unterstützen werde, hängt für mich davon ab, ob und welche Änderungen sich noch eventuell im Rahmen der Ausschussberatungen ergeben werden.

Für mich als praktizierende Katholikin kommt dem Lebensschutz in allen Lebens­phasen eine elementare Bedeutung zu. Ich halte es für wesentlich humaner, den Menschen z.B. über eine weitere Verbesserung der Palliativversorgung zu signalisieren, dass sie auf ihrem letzten Weg von der Gesellschaft nicht alleine gelassen werden, als immer wieder über die Schaffung vermeintlicher Alternativen zu diskutieren.
Michael HartmannSPD206

Sowohl aus humanitären Gründen als auch aus meiner christlich katholischen Haltung heraus, habe ich eine klar kritische bis ablehnende Position zu jeder Form von Suizidhilfe. Diese wird auch in meinem Verhalten im Bundestag zum Ausdruck kommen.

Ich lasse sie aber nicht über Fragebogen erforschen. Eine solche Aktion wird der Gewissensentscheidung zu dieser komplexen Materie, mit juristischen sowie ethisch/moralischen Aspekten, bei weitem nicht gerecht.
Rainer BrüderleFDP206

Am Ende dieses Monats wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarstellung der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung das erste Mal im Bundestag beraten. Die endgültige Verabschiedung soll Anfang des kommenden Jahres erfolgen. Davor werden wir im Rahmen einer Sachverständigenanhörung noch Experten in der Sache anhören. Wir wollen sicher sein, bei diesem sehr sensiblen Thema keinen wichtigen Punkt außer Acht zu lassen.

In der Tat bin dabei auch ich der Auffassung, dass der Ansatz richtig ist, die kommerzielle Suizidbeihilfe zu verbieten. Dabei geht es um die gewerbsmäßige - also auf eine Gewinnerzielung ausgerichtete - Hilfe zum Suizid. Mit dem Gesetzesentwurf wird also eine bestimmte Handlung erstmalig unter Strafe gestellt; es wird entgegen anderslautender Vermutungen nichts legalisiert - auch nicht für Ärzte - was vorher strafbar war.

Es soll durch die neuen Regelungen auch nicht diejenige Suizidhilfe kriminalisiert werden, die zum Beispiel im engsten Familienkreis in einer schwierigen und existentiellen Konfliktsituation aus rein altruistischen Gründen gewährt wird. Ehe- und Lebenspartner, die nach jahrzehntelangem Zusammenleben den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner zum gewerblich handelnden Sterbehelfer fahren, sollen nach wie vor nicht bestraft werden. Denn ihr Verhalten basiert in dieser extremen Konfliktsituation in der Regel auf - wenn auch von Verzweiflung geprägter - Liebe und Zuneigung und ist Ausdruck einer intimen zwischenmenschlichen Verbindung. Dieser Bereich eignet sich nicht für staatliche Regelungen.

Im Übrigen soll dies auch für andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen gelten, deren auf Dauer angelegte zwischenmenschliche Beziehung ähnliche Solidaritätsgefühle wie unter Angehörigen hervorruft und bei denen deshalb der Suizidwunsch des anderen zu einer vergleichbaren emotionalen Zwangslage führt.
Tabea RößnerGrüne206

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Klaus HagemannSPD207

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Manuel HöferlinFDP207

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Dr. Maria BöhmerCDU208

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Doris BarnettSPD208

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Kathrin Senger-SchäferLinke208

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Norbert SchindlerCDU209

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Gustav HerzogSPD210

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Alexander UlrichLinke210

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Anita SchäferCDU211

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Dr. Thomas GebhartCDU212

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Gefahren für das Leben suizidgeneigter Menschen durch ein strafrechtliches Verbot der gewerbsmäßigen, also auf Gewinnerzielung ausgerichteten Förderung der Selbsttötung entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll - wie Sie auch dem Einleitungstext des Entwurfs entnehmen können - sichergestellt werden, dass Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen sich nicht strafbar machen, wenn sie nur Teilnehmer an der Tat sind und selbst nicht gewerbsmäßig handeln. Insoweit richtet sich die Strafverfolgung an die Gewerbsmäßigkeit.

Wir befinden uns als Bundestagsabgeordnete in dieser Frage in einem schwierigen Abwägungsprozess über die sachgerechten strafrechtlichen Grenzen und näheren Bedingungen der Sterbehilfe. Seien Sie versichert, dass ich mir die Entscheidung in dieser Frage alles andere als leicht machen werde. Vor diesem Hintergrund ist es mir ein Anliegen, die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz abzuwarten, um sämtliche Argumente gewissenhaft in meinen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen.
Dr. Volker WissingFDP212

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Tobias LindnerGrüne212

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Letzte Änderung: 28.11.2012