Suizidbeihilfe durch Ärzte - der falsche Weg!
Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), kündigte am 18.08.2010 an, dass die BÄK eine Änderung des Berufsrechts (Standesordnung) für Ärzte plane, welche diesen zukünftig erlaube, Suizidbeihilfe zu leisten. Hiermit scheint sich die BÄK dem vermeintlichen Zeitgeist anpassen zu wollen, welcher in der Sterbehilfe eine selbstverständliche Aufgabe der Gesellschaft und somit auch der Ärzte sieht. Dies ist angesichts des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) im Falle Putz und publikumswirksamer Auftritte der Sterbehilfelobby durchaus nachvollziehbar, aber dennoch ist es ein falscher und gefährlicher Schritt. Das ärztliche Standesrecht stellt bis jetzt einen klaren ethischen Wegweiser und einen Schutzwall gegen die Ansprüche eines Teils der Gesellschaft dar, welcher dem Arzt nicht nur die Aufgabe des Heilens, sondern auch des Tötens zuweisen möchte. Denn eins ist klar, wenn die Beihilfe zum Suizid zugelassen wird, dann wird der nächste Schritt der Sterbehilfebefürworter die Forderung der aktiven Sterbehilfe durch einen Arzt, womöglich als einklagbares Recht und natürlich auf Krankenschein, sein. Wenn den Arzt das Berufsrecht nicht mehr schützt, dann wird er zum Vollstrecker des Todeswunsches seiner Patienten, denn nur er hat den Zugang zu den erforderlichen Giften und die notwendigen Kenntnisse, sie richtig einzusetzen.
Der richtige Weg kann daher nur ein weiterer Ausbau von Palliativmedizin und hospizlicher Betreuung sein. Denn der Todeswunsch eines Patienten ist in den allermeisten Fällen ein Wunsch, schmerzfrei und nicht in Einsamkeit zu sterben. Dieses zu ermöglichen ist die eigentliche Aufgabe für unsere Gesellschaft und der BÄK als Teil von ihr. Dabei kann sich die BÄK, wie eine kürzlich von ihr durchgeführte Umfrage zeigt, auf den weitaus größten Teil der Ärzte in Deutschland stützen. In dieser Umfrage sprechen sich 62% der Befragten gegen die Suizidbeihilfe und 78% gegen die aktive Sterbehilfe aus. In gleichem Maße wird die palliativmedizinische Versorgung noch als unzureichend beurteilt.
Ein Kommentar von Stefan Grieser-Schmitz, Koblenz 22.08.2010