Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Umfrage der BÄK zu Suizidbeihilfe und aktiver Sterbehilfe

Der Umfrage liegt eine repräsentative Stichprobe von 527 Ärzten in Deutschland zugrunde, welche vom 14.08.2009 bis zum 07.09.2009 vom Institut für Demoskopie in Allensbach im Auftrag der Bundesärztekammer befragt wurden.

Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe

Dem nachfolgenden Umfrageergebnis lag die folgende Frage zugrunde: "Es wird über eine Regelung diskutiert, die es dem Arzt erlaubt, einen unheilbar Kranken beim Suizid zu unterstützen, z.B. indem er ihm tödliche Medikamente verschafft, die dieser dann selber einnimmt. Befürworten Sie eine solche Regelung für einen ärztlich begleiteten Suizid oder lehnen Sie das ab?".

Für oder gegen eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe?
MeinungAnteil
Für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe30%
Gegen eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe62%
Keine Meinung8%

Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

Dem nachfolgenden Umfrageergebnis lag die folgende Frage zugrunde: "Manche fordern ja, dass es eine gesetzliche Regelung geben sollte, die es dem Arzt ermöglicht, aktive Sterbehilfe zu leisten, z.B. durch die Injektion eines tödlichen Medikaments. Befürworten Sie eine solche Regelung oder lehnen Sie sie ab?".

Für oder gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe?
MeinungAnteil
Für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe17%
Gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe78%
Keine Meinung5%

Kapazitäten für die palliativmedizinische Versorgung

Dem nachfolgenden Umfrageergebnis lag die folgende Frage zugrunde: "Würden Sie sagen, dass die vorhandenen Kapazitäten für eine palliativmedizinische Versorgung in Deutschland ausreichen, oder würden Sie das nicht sagen?".

Sind die Kapazitäten für eine palliativmedizinische Versorgung ausreichend?
MeinungAnteil
Die Kapazitäten reichen aus17%
Die Kapazitäten reichen nicht aus73%
Keine Meinung10%