Schutz des menschlichen Lebens als zentraler Auftrag des Grundgesetzes
Die Würde des Menschen und sein unveräußerliches Recht auf Leben sind, wie es auch der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, unantastbar. Die Menschenwürde steht jedem Menschen unabhängig von seinem aktuellen Entwicklungsstand und seinen momentanen Fähigkeiten uneingeschränkt zu. Daher ist selbst ein Verzicht des Einzelnen auf seine eigene Menschenwürde nicht möglich und umso weniger ist es zulässig, dass die Menschenwürde von der Gesellschaft eingeschränkt oder vollständig negiert wird.
Leider wird dieser universelle Lebensschutzgedanke in unserer Gesellschaft zunehmend in Frage gestellt, sei es durch die weitgehende Freigabe der Abtreibung, die Diskussion um die aktive Sterbehilfe und den ärztlich assistierten Suizid, die beginnende Euthanasiedebatte in den Beneluxländern, die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken sowie der Selektion von Embryonen durch die Präimplantationsdiagnostik oder pränatale Bluttests.
Dieser Entwicklung stellen sich die Lebensschutzgruppen in Deutschland entgegen, indem sie die negativen Auswirkungen der Einschränkung des Lebensschutzes auf jeden Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt aufzeigen. Um eine Änderung der bestehenden Situation hin zu mehr Lebensschutz zu erreichen, muss man zum einen auf die politisch Handelnden, d.h. die Funktionsträger in den Parteien und in den Parlamenten einwirken. Hier sind CDU und CSU als christlich geprägte Parteien immer noch die Haupt- aber nicht alleinigen Ansprechpartner in der Politik, da es für den Lebensschutz keine Parteigrenzen geben kann. Zum anderen muss durch Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Presseartikel für den Lebensschutz in der Bevölkerung geworben werden.
Schwerpunktthema "Landtagswahl in Rheinland-Pfalz"
Am 14.03.2021 findet wieder eine Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Der Landesvorsitzende der CDL hat daher mit der oppositionellen CDU in Rheinland-Pfalz ein Interview zu Lebensschutzthemen geführt. Außerdem wurden die Wahlprogramme der Parteien bezüglich ihrer Aussagen zum Lebensschutz verglichen.
Schwerpunktthema "Organspende"
Am 16.01.2020 hat der Deutsche Bundestag über die (Neu)regelung der Organspende abgestimmt. In einer namentlichen Abstimmung wurde ein Antrag auf Einführung einer Widerspruchsregelung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Im Anschluss fand dann ein weitere Antrag, welcher die Entscheidungsbereitschaft zur Organspende ohne das Zwangsmittel einer Widerspruchsregelung stärken möchte, eine breite Mehrheit im Parlament.
Schwerpunktthema "Verbot der organisierten Suizidbeihilfe"
Am 06.11.2015 erfolgte eine Abstimmung über vier Anträge, bei denen sich mit großer Mehrheit der Gruppenantrag um den Abgeordneten Brand durchgesetzt hat. Dieser Antrag verbietet die organisierte Suizidbeihilfe und ist ein wichtiger Schritt, dass Sterbehilfevereine und geschäftsmäßige Sterbehelfer in Deutschland keine Zukunft mehr haben werden. Weitere Informationen über die Anträge, welche zur Abstimmung standen und das Abstimmungsergebnis findet sich auf der Seite "Verbot der Suizidbeihilfe".
Parallel zur Regelung der Suizidbeihilfe wurde flankierend ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen.
Am 26.02.2020 wurde dieses Gesetz zum Verbot von organisierter Sterbehilfe aber vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft und somit aufgehoben. Es gilt seit diesem Datum wieder die alte Rechtssituation, welche keine Regelung zur Suzidbeihilfe trifft.
Die Lebensschutzthemen
Es ist mehr Hilfe für Schwangere notwendig, statt die Abtreibung weiter zu fördern.
Palliativmedizin und Sterbebegleitung in Hospizen müssen weiter gefördert und ausgebaut werden.
Über die richtige Anwendung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht muss weiter aufgeklärt werden.
Die Sterbehilfe ist eine inhumane Alternative für die letzte Lebensphase, stattdessen müssen Palliativmedizin und die Betreuung in Hospizen als die menschlichere Sterbebegleitung gefördert werden.
Durch Organspenden können viele Leben gerettet werden, dennoch muss der Respekt auch vor einer negativen Entscheidung des potentiellen Spenders an erster Stelle stehen. Auf keinen Fall darf die stärker werdende Kritik an der Hirntoddefinition verschwiegen werden, um so die Spendenbereitschaft zu erhöhen.
Die Anwendung der Gendiagnostik muss eingeschränkt bleiben und die Verwendung der Ergebnisse muss kontrolliert werden.
Sowohl das therapeutisches wie auch das reproduktives Klonen müssen durch ethisch unbedenkliche Alternativen ersetzt werden.
Die am 07.07.2011 beschlossene eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) öffnet die Tür zur Selektion von Menschen nach dem Grad der "zumutbaren" Behinderung.
Pränatale Bluttests - ein vorgeburtliches Selektionsinstrument, welches sich gegen Kinder mit einer Behinderung richtet.
Die Todesstrafe muss weltweit geächtet werden.
Statt über Euthanasie zu spekulieren, muss die Integration von Behinderten und Kranken weiter gefördert werden.
Weitere aktuelle Informationen
Letzte Änderung: 06.04.2021